Rechtssicherheit für Verkehrsverträge herstellen

„Mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen gibt es Rechtsicherheit für kommunale Dienstleistungsaufträge, für kommerzielle Verkehre und für die Direktvergabe,“ betonte Wolfgang Meyer, Präsident des Verbandes privater, unabhängiger und wettbewerblicher Verkehrsunternehmen, mofair e.V. Anlass war ein Parlamentarisches Frühstück in Berlin mit Abgeordneten des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages. Diskutiert wurde der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBS) zur Umsetzung der Verordnung 1370/2007 in das Personenbeförderungsgesetz. „Diese Änderungen finden grundsätzlich auch die Zustimmung anderer Verbände von den Gewerkschaften bis zu den kommunalen Spitzenverbänden.“

mofair hatte den Abgeordneten einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Novellierung des PBefG vorgestellt. Der mofair-Entwurf schafft Rechtssicherheit hinsichtlich der Abgrenzung von Dienstleistungsaufträgen und kommerziellen Verkehren. Er schafft ferner Rechtssicherheit für die Direktvergabe und umfasst ein geordnetes Verfahren für die europarechtlich vorgeschriebene wettbewerbliche Vergabe von Verkehrsverträgen.

Der Gesetzentwurf des BMVBS unterscheidet zwischen Dienstleistungsaufträgen, die die Aufgabenträger vergeben und unternehmensinitiierten, kommerziellen Verkehren, für die die Genehmigungsbehörden zuständig sind. Allerdings ist ungeklärt, wann die Aufgabenträger einen Dienstleistungsauftrag vergeben dürfen und wann ein unternehmensinduzierter kommerzieller Verkehr möglich ist. Im Konfliktfall dürften die Gerichte entscheiden, ob ein kommerziell angebotener Verkehr ein ausreichender Verkehr ist. Das liegt weder im Interesse der Verkehrsunternehmen noch der Aufgabenträger.

„Erforderlich ist eine saubere Zuordnung der Verfahren im Gesetzentwurf des BMVBS“, so mofair-Präsident Meyer. „Wenn Kommunen einen Dienstleistungsauftrag vergeben möchten, müssen sie dazu in der Lage sein. Kommerzielle Verkehre sollen da zum Zuge kommen, wo der Aufgabenträger nicht initiativ ist und ein auskömmlicher, ausreichender Verkehr angeboten werden kann. Das gewährleistet der mofair-Vorschlag.“

„Leider verzichtet der Gesetzentwurf des BMVBS auf eine Regelung der Direktvergabe“, bedauerte der mofair-Präsident. Die Vorgaben der EU-Verordnung für Direktvergaben sind so rudimentär, dass sie den kommunalen Aufgabenträgern und ihren Verkehrsunternehmen keine Rechtssicherheit bieten. Deshalb sollten minimale Verfahrensreglungen für eine Direktvergabe in das PBefG aufgenommen werden. Verkehrsunternehmen, die Interesse an einem direkt zu vergebenen Auftrag haben, sollten ihr Interesse spätestens 90 Kalendertage nach der europarechtlich vorgeschriebenen Veröffentlichung kundtun müsse. Die Kommunen sollten ihre Entscheidung zugunsten des wirtschaftlichsten Angebots treffen und gegenüber allen Unternehmen begründen müssen. Gegen die Entscheidung muss der europarechtlich vorgeschriebene Rechtschutz im PBefG gewährleistet werden. „Mit einer solchen Reglung sind auch die verfassungsrechtlichen Probleme eines Verstoßes gegen die Berufsfreiheit vom Tisch“, stellte Wolfgang Meyer fest.

mofair hat seine Vorstellungen mit Vertretern der Kommunen, der Gewerkschaften und des Omnibusgewerbes erörtert und ist grundsätzlich auf positive Resonanz gestoßen. Denn der mofair-Vorschlag ermöglicht kommerzielle Verkehre, wie sie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer fordert, gewährleistet die Kompetenzen der Aufgabenträger zur Vergabe von wettbewerblichen Verkehrsverträgen und ermöglicht rechtssichere Direktvergaben, wie von den kommunalen Spitzenverbänden, dem VDV und der Gewerkschaft Ver.di gefordert.

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 29.09.2008

Als Anlage zur Pressemitteilung finden Sie unseren

Änderungsvorschlag zum PBefG-E des Bundes

unsere

Stellungnahme zum PBefG-E

sowie unseren

Vorschlag einer VO zur wettbewerblichen Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

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Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

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