Bundeskabinett belastet Schienenbahnen mit höherer EEG-Umlage

Das Bundeskabinett hat am 08.04.2014 den Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Danach sollen die Schienenbahnen eine EEG-Umlage von 20 % des Normalwertes von derzeit 6,42 Cent pro KWh bezahlen, also 1,28 Cent, während sie nach der derzeitigen Gesetzeslage nur rd. 0,6 zahlen müssen. Unter diese Regelung fallen nur Schienenbahnen, die einen Verbrauch von mindestens 2 GWh im Jahr haben.

„Selbstverständlich sind wir dankbar, dass die anfangs im Raum stehende Diskriminierung der kleineren Bahnen nicht erfolgt ist;“ sagte Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen. „Allerdings bleibt zu konstatieren, dass sich mit dem Kabinettsbeschluss die Wettbewerbsbedingungen der Schienenbahnen im Verhältnis zur Straße weiter verschlechtern.“

Die Festlegung der Antragsgrenze auf 2 GWh/Jahr wird im Gesetzentwurf nicht begründet. „Damit müssen wir feststellen, dass es sich um eine willkürliche Festlegung handelt“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der Wettbewerbsunternehmen auf Schiene und Straße. „Es gibt keine stichhaltige Begründung für diese Grenze.“

Die Mehrbelastung des Schienenverkehrs um 70 bis 80 Mill. € und die zeitgleiche Entlastung des Straßengüterverkehrs um 1,3 Mrd. € durch Änderungen bei der Maut werden negative Auswirkungen auf den Schienenverkehr haben. Vor allem im Güterverkehr werden Verlagerungen auf die Straße erfolgen. Im Personenfernverkehr werden die international ohnehin bereits sehr hohen Ticketpreise in Deutschland weiter steigen. Das wird auch im Schienenpersonennahverkehr der Fall sein, wenn keine Kompensation durch eine entsprechende Erhöhung der Regionalisierungsmittel erfolgt.

Angesichts der Unwägbarkeiten der Energiepreisentwicklung werden in den Verkehrsverträgen im SPNV die Kosten für die Energie an die Aufgabenträger regelmäßig durch geleitet. Die Bundesregierung wird sich also entsprechenden Mehrforderungen bei der anstehenden Neuverhandlung der Regionalisierungsmittel gegenüber sehen.

„Damit könnte es für die Bundesregierung zu einem Nullsummenspiel werden. Was sie an Mehreinnahmen bei der EEG-Umlage erzielt, muss sie bei den Regionalisierungsmitteln drauflegen, “ sagte der mofair-Präsident Wolfgang Meyer.

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V. vertreten die Interessen von wettbewerblichen Verkehrsunternehmen bei der Beförderung von Gütern und Personen auf Schiene und Straße. Ihre wichtigsten Ziele sind: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Erbringung hochwertiger Verkehrsleistungen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V.

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