Busmaut kann ein erster Schritt für mehr Gerechtigkeit zwischen den Mobilitätsanbietern werden!

Mofair e.V., der Verband für faire Wettbewerbsbedingungen im Schienenpersonenverkehr, beglückwünscht die Verkehrsministerkonferenz zu ihrem klaren Votum für die Einführung einer Maut für Busse auf Deutschlands Autobahnen. „Jetzt müssen Bundestag und Bundesrat schnell für eine Umsetzung in geltendes Recht sorgen“, forderte Stephan Krenz, Mofair-Präsident, nach dem Beschluss in Berlin.

Bei der Einführung der Maut auf den deutschen Autobahnen hatte man den Straßengüterverkehr im Blick gehabt. Nennenswerten Fernbusverkehr gibt es jedoch erst seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zum 1. Januar 2013. Erst durch sie wurde Fernbuslinienverkehr über die schon früher geltenden Ausnahmen (Linien von und nach Berlin und ins Ausland) hinaus ermöglicht, erinnerte Krenz. „Bei dieser Marktliberalisierung ist vergessen worden, für Chancengleichheit zwischen Fernreiseverkehr auf der Straße und Schiene zu sorgen. Diesen Schritt jetzt nachzuholen, ist nur gerecht.“ Die dadurch bei den Fernbuskunden entstehenden Steigerungen der Ticketpreise dürften sich zudem in sehr engen Grenzen halten.

Mofair-Geschäftsführer Dr. Matthias Stoffregen kritisiert ferner das Argument der Fernbusbetreiber, durch die Mineralölsteuer seien die Kosten, die Fernbusse an der Straßeninfrastruktur verursachen, bereits bezahlt. „Das führt völlig in die Irre. So, wie Busse auf der Straße für den Kraftstoff Mineralölsteuer zahlen müssen, müssen es Dieseltriebwagen und -lokomotiven auf der Schiene. Elektrische Triebwagen und Lokomotiven werden durch Stromsteuer, EEG-Umlage und Emissionszertifikate sogar mehrfach belastet“, so Stoffregen.

Für jeden gefahrenen Kilometer auf der Schiene müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen Trassenentgelte zahlen, die in den vergangen Jahren zudem deutlich stärker gestiegen sind als die insofern vergleichbare (LKW-)Maut. Für die Trassengebühren im Schienenpersonenverkehr wäre die Fernbusmaut nun das logische Gegenstück.

Aus der Sicht von Mofair müssen weitere Schritte für fairen Wettbewerb folgen: So müssen die Arbeitsbedingungen der Busfahrer genau so strikt kontrolliert werden wie die von Triebfahrzeugführern. Auch für die Halte an den Busbahnhöfen müssen künftig Entgelte analog der Stationspreise im Schienenverkehr erhoben werden. Die Halteabstände der Busse von mindestens 50 Kilometer müssen strikt eingehalten werden. Ein Unterlaufen dieses Halteabstands durch zum Ausstieg genutzte Zwischenhalte kann durch Kontrollen verhindert werden. Last but not least müssen den Busreisenden zukünftig die gleichen Fahrgastrechte und eine uneingeschränkte Barrierefreiheit wie bei den Bahnen zugesichert werden.

Pressemitteilung von mofair e.V. vom 15.04.2016

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