EEG-Novelle diskriminiert den Mittelstand der Eisenbahnverkehrsunternehmen

Der vom Bundesminister Gabriel vorgelegte Arbeitsentwurf zur Neureglung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigt die Deutsche Bahn massiv, während er kleine und mittlere Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihrer Existenz gefährdet. Im intermodalen Wettbewerb führt die Neuregelung zu einer starken Mehrbelastung des Verkehrsträgers Schiene. Umfangreiche Verkehrsverlagerungen auf die Straße sind unausweichlich, zumal die Belastungen aufgrund von Preissteigerungen und EEG-Umlage-Wachstum in Zukunft noch deutlich zunehmen werden. Die EEG-Novelle läuft damit auch dem politischen Ziel einer Steigerung der Elektromobilität entgegen, denn nur die Eisenbahn realisiert Elektromobilität bisher in wesentlichem Umfang.

Deshalb darf die Belastung der umweltfreundlichen Bahn durch die EEG-Novelle nicht weiter steigen und der Verbrauch muss von der ersten kWh begünstigt werden und nicht erst ab einem Verbrauch von mehr als 3 GWh.

Durch die vorgesehene Grenze von 3 GWh, unterhalb der die volle EEG-Umlage zu zahlen ist, entsteht eine Sockelbelastung, die umso weniger ins Gewicht fällt, je mehr Energie das Unternehmen verbraucht. Geht man von der heutigen Höhe der EEG-Umlage aus, müsste eine Eisenbahnunternehmen mit einem Verbrauch bis zu 3 GWh 2015 einen EEG-Zuschlag von 6,24 Cent pro KWh zahlen. Bei 6 GWh wären es durchschnittlich 3,609 ct/kWh und bei 1.000 GWh (ein Abnahmemenge, die nur die Deutsche Bahn erreicht) nur noch 0,994 ct/kWh. Im Vergleich zu den kleinen und mittleren Eisenbahnunternehmen liegt die Belastung der DB durch die EEG-Umlage also um bis zu 84 % niedriger.

Die Mehrkosten für Energie aus der geplanten Änderung des EEG betragen für ein kleines Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von 3GWh 31% – und das ohne Berücksichtigung von „normalen“ Preissteigerungen oder zukünftigen Erhöhungen der EEG-Umlage. Bei einem Verbrauch von 10 GWh sind es 11,8 %.

Das ist am Markt weder durchsetzbar, noch können kleine und mittlere Unternehmen diese Kosten durch Produktivitätsfortschritte kompensieren. Das Ergebnis ist klar: Diese Unternehmen wären durch die EEG-Novelle in ihrer Existenz massiv gefährdet. Für neue Wettbewerber wäre der Markteintritt praktisch unmöglich.

Auch im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird die Deutsche Bahn begünstigt. Bei einem Verbrauch von 40 GWh, wie ihn viele Wettbewerbsunternehmen im SPNV haben, liegt deren EEG-Belastung pro km zukünftig um 38 % höher als die des ehemaligen Monopolisten DB Regio. Bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch ist die kWh um 2,9 % teurer als bei DB Regio.

„Die EEG-Novelle führt zu Benachteiligungen für die Wettbewerber der DB-Transportunternehmen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße. „Damit ist die EEG-Novelle ein Programm zur Förderung der Deutschen Bahn. Das kann der Gesetzgeber nicht wollen.“

Der Wettbewerb auf der Schiene hat in den vergangenen Jahren zu einem besseren Angebot und zu steigenden Marktanteilen für die Schiene geführt. Da in großem Maße mit Elektrolokomotiven gefahren wird, ist das ein Riesenerfolg für die Elektromobilität. Die EEG-Novelle sieht bis 2018 eine Verdreifachung der EEG-Zulage vor. Das führt bei einem Verbrauch ab 40 GWh zu einer Verzehnfachung der EEG-Belastung für ein Schienenunternehmen. Damit verbunden sind Stromkostenerhöhungen von 12 % bis 14 % in 5 Jahren. Da für den Verkehr auf der Schiene nicht nur eine Konkurrenz zur Deutschen Bahn, sondern auch eine zur Straße besteht, wird eine erhöhte Kostenbelastung des Eisenbahnsektors zu einer Verkehrsverlagerung auf die Straße und zu erhöhten Kosten führen, die von den Verbrauchern zu tragen wären.

Eine besondere Mehrbelastung entsteht für Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 10 GWh aus der seit 2014 geltenden Beaufschlagung auch des eigenerzeugten Stroms mit der EEG-Umlage. Diese Maßnahme wurde von DB Energie aufgrund der massiven Kostensteigerung für die kleineren Unternehmen bislang nicht angewendet in der Hoffnung auf eine tragbare gesetzliche Neuregelung. Eine Entscheidung, auch für diese Unternehmen die Beaufschlagung des eigenerzeugten Stroms mit der EEG-Umlage beizubehalten, würde allein bereits zu einer Vervierfachung der heutigen Belastung für diese Schienenbahnen führen. Der Arbeitsentwurf zum EEG schweigt sich zu dieser Problematik bisher allerdings aus.

„Aus Gründen des fairen Wettbewerbs und um eine Verkehrsverlagerung auf die Straße zu verhindern, muss die Härtefallreglung für den Eisenbahnsektor erhalten bleiben und ausnahmslos für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen gelten. Eine Mehrbelastung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene muss soweit wie möglich vermieden werden“, sagte Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen, das die Interessen der Wettbewerbsbahnen insbesondere im Güterverkehr vertritt.

Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V. vertreten die Interessen von wettbewerblichen Verkehrsunternehmen bei der Beförderung von Gütern und Personen auf Schiene und Straße. Ihre wichtigsten Ziele sind: Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und die Erbringung hochwertiger Verkehrsleistungen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V. vom 05.03.2014

Pressekontakt:

Ludolf Kerkeling
Vorstandsvorsitzender
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V.
Friedrichstraße 186
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 53 14 91 47 0
vorstand@netzwerk-bahnen.de

Pressekontakt

Pressestelle mofair e. V.

Reinhardtstraße 46, 10117 Berlin

Tel +49 (0)30 53149147–5
Fax +49 (0)30 53149147–2