Ein kleiner, aber wichtiger Schritt zu mehr Fairness zwischen den Verkehrsträgern

mofair-Präsident Krenz: „Trassenpreissenkung muss nun auch schnell für den Personenverkehr kommen!“

Berlin (26. Juni 2017):

mofair begrüßt die Ankündigung von Verkehrsminister Dobrindt, die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr fast um die Hälfte zu senken, als einen ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Fairness zwischen Schiene und Straße. „So schnell wie möglich sollte die Senkung auch für den Personenverkehr auf der Schiene folgen, die hoffentlich bis spätestens Mitte nächsten Jahres umgesetzt wird“, forderte mofair-Präsident Stephan Krenz.

2013 hatte mofair erstmals gefordert, dass die Trassenpreise im Schienenverkehr auf die Hälfte gesenkt werden sollten, um den Schienenverkehr zu stärken und wettbewerbsfähiger zu machen. Im vergangenen Jahr wurde diese Forderung zur Mehrheitsmeinung. Mofair nahm sie in seine „10 Punkte für eine Bahn von morgen“ im Vorfeld der Bundestagswahl auf und sie ist auch eine der drei gemeinsamen Kernforderungen der acht Bahnverbände.

Die Ausweitung dieser Maßnahme auf den Personenverkehr muss nun so schnell wie möglich folgen. Die Schienenmauthalbierung hat einen positiven Effekt keineswegs nur in den eigenwirtschaftlichen Verkehren auf der Schiene – Güterverkehr und Personenfernverkehr –, sondern auch für den Schienenpersonennahverkehr.

„Wir wissen“, so Krenz, „dass in den kommenden Jahren deutlich mehr Leistungen im SPNV notwendig werden. Bei einer Absenkung der Trassengebühren kann dies viel leichter umgesetzt werden.“ Ein solches verbessertes Angebot an die Fahrgäste sei auch ein wichtiges Element zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik.

Dabei ist für mofair vor allem wichtig, dass es eine Gleichbehandlung von Nah- und Fernverkehr gibt. Damit die relative Wettbewerbsfähigkeit zukünftig überall auf der Schiene sichergestellt wird, forderte Stephan Krenz keine einseitige Unterstützung des Bundes für den DB Fernverkehr, sondern gleiche Bedingungen für alle Nutzer des Schienennetzes. „Wenn die Trassenpreissenkung beim Fernverkehr durch den Bund erfolgt, beim Nahverkehr hingegen ein Ausgleich über die Regionalisierungsmittel stattfindet, ist die Gleichbehandlung nicht gewährleistet, denn in diesem Fall würde der DB Fernverkehr dem wichtigen, der Daseinsvorsorge dienenden, Nahverkehr Marktanteile wegnehmen“, so Krenz.

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