Entgelte von DB Netz sind rechtswidrig

In der Vergangenheit hat es bereits verschiedene Urteile von unteren Instanzen gegeben, die die Auffassung vertreten haben, dass die Entgelte von DB Netz nicht den Billigkeitsgrundsätzen des BGB entsprechen. Mit der Ablehnung der Revisionsbeschwerde im Fall der Bodensee-Oberschwaben-Bahn und des Metronom durch den BGH ist jetzt höchstrichterlich entschieden, dass die Stationsentgelte von DB Netz nicht den Billigkeitsgrundsätzen des BGB entsprechen. Was hier für die Stationspreise entschieden wurde, gilt im Prinzip auch für die Trassenentgelte.

DB Netz muss seine Preise so festlegen, dass sie in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung stehen. Das ist nicht der Fall, wenn den Preisen z.B. keine nachvollziehbare Kostenkalkulation zugrunde liegt. Konkret ging es um einen Kostenanstieg von 36 % für Stationshalte, den die Bodensee-Oberschwaben-Bahn zahlen sollte, nachdem DB Netz 2005 ein neues Stationspreissystem einführte.

„Jetzt ist Schluss damit, dass der Monopolist seine Preise nach Gutdünken gestalten darf. Wir fordern DB Netz auf, seine Entgeltpreise im Einzelnen mit klaren Nachweisen über die dahinter stehenden Kosten zu belegen“, verlangte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße.

Das in der letzten Legislaturperiode am Widerstand der DB gescheiterte Regulierungsgesetz sollte mit der Vorabgenehmigung der Entgelte mehr Rechtssicherheit bringen, sowohl für die Verkehrsunternehmen wie für DB Netz. Allerdings hätten dann auch alle Kosten von DB Netz durch die Bundesnetzagentur überprüft werden müssen, was leider nicht vorgesehen war. Große Kostenblöcke von DB Netz sollten gesetzlich von der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur ausgeschlossen werden. Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen: „Wenn es schon, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, beim integrierten Konzern DB bleiben soll, dann muss das natürliche Monopol Infrastruktur effektiv reguliert und die finanzielle und operative Unabhängigkeit des Infrastrukturbereiches zuverlässig gewährleistet werden.“

NEE und mofair sind nur dann zu einem Verzicht auf die Anwendung des Billigkeitsgrundsatzes auf die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte bereit, wenn alle Kosten des Monopolisten kontrolliert werden.

Die jetzige Lage ermöglicht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die gegen die Erhöhung der Entgelte durch DB Netz Einspruch eingelegt und unter Vorbehalt gezahlt haben, eine Rückforderung der überzahlten Beträge.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V. vom 28.11.2013

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