Mehr Transparenz muss in die Rechnungsführung des DB-Konzerns!

mofair: EuGH-Urteil legt Probleme offen

Berlin (29. Juni 2017):

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil (Az. C-482/14) deutlich gemacht, dass die EU- und bundesrechtlich vorgegebene Trennung von Rechnungen zwischen den Infrastruktur- und den Verkehrssparten innerhalb des DB-Konzerns deutlich transparenter werden muss.

Die Bundesregierung hätte stärker dafür sorgen müssen, dass Zuschüsse zur Infrastruktur nicht für Verkehrsleistungen zweckentfremdet werden können.
„Wenn es schon keine vollständige gesellschaftsrechtliche Trennung von Netz und Betrieb gibt, muss wenigstens strikt jeder Anschein von Quersubventionierung ausgeschlossen werden. Das erfordert ein hohes Maß an Transparenz, was offensichtlich heute nicht gegeben ist“, so mofair-Präsident Stephan Krenz zur richterlichen Entscheidung.

Die EU-Kommission hatte mehrere Punkte moniert, die aus dem bestehenden Geflecht aus Gewinnabführungsverträgen zwischen den Gesellschaften des DB-Konzerns resultieren. Konkret wurde vermutet, dass Gewinne aus Trasseneinnahmen wettbewerbsverzerrend zur Subventionierung von Verkehrsleistungen zweckentfremdet werden. Auch wurde gerügt, dass öffentliche Mittel, zweckgebunden für den Aufbau und Erhalt der Infrastruktur, ebenfalls zur Finanzierung von Verkehrsleistung verwendet werden. In diesen Punkten hat die Kommission nach Auffassung des Gerichts lediglich Indizien, aber keine ausreichenden Beweise vorgelegt.

Entscheidend ist aber, dass das Gericht der grundlegenden Rüge stattgegeben hat, nämlich dass die Rechnungsführung nicht für ausreichende Transparenz sorgt. Solange diese Intransparenz nicht abgeschafft wird, ist nach Ansicht von Krenz der Verdacht nicht ausgeräumt, dass der integrierte Konzern seine Monopolstellung bei der Infrastruktur ausnutzt, um sich auf den Wettbewerbsmärkten im Personen- und Güterverkehr Vorteile zu verschaffen.

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