Keine neuen Gebühren für die Schiene, Rechtsschutz sichern

Das Bundesverkehrsministerium hat nun den Entwurf für eine Gebührenordnung nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz – das immerhin schon fast drei Jahre in Kraft ist – vorgelegt. Nach dem Entwurf sollen sowohl künftig als auch rückwirkend (!) Gebühren für 31 detailliert beschriebene Tatbestände erhoben werden. Würde der Entwurf so umgesetzt, hätte das zwei gravierende Konsequenzen:

  • In den Fällen, bei denen Eisenbahninfrastrukturunternehmen Gebührenschuldner sind, würden die Gebühren über die Anreizregulierung auf die Nutzer, also die Verkehrsunternehmen umgelegt. Die Schiene wird insgesamt im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern weiter geschwächt.
  • Bei Beschwerden von Verkehrsunternehmen bei der Bundesnetzagentur, die in formalen Beschlusskammerverfahren münden, müssten die Verkehrsunternehmen künftig einen teuren Gebührenbescheid fürchten. Das läuft der Idee, dass die Regulierungsbehörde jederzeit als Ansprechpartner bei Diskriminierungen zur Verfügung steht, zuwider. Der Rechtsschutz der EVU würde verkürzt.

[Hier] finden Sie die mofair-Stellungnahme gegenüber dem Bundesverkehrsministerium.

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Dr. Matthias Stoffregen

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