Bahnstrom als „Erfüllungsoption“ für die THG-Quote bei der Umsetzung der RED III in nationales Recht aufnehmen
Berlin (24. Juni 2025):
Zusammenfassung
Im Koalitionsvertrag setzen sich die Regierungsparteien die „zeitnahe Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III)“ als Ziel und möchten für die damit verbundene Überarbeitung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) „die möglichen Spielräume der EU-Vorgaben“ nutzen. Wir fordern, dass die Quotenverpflichteten künftig auch elektrischen Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen als Erfüllungsoption für die THG-Quote nutzen können.
Die RED sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, in Deutschland wurde sie aber bisher nur für elektrische Straßenfahrzeuge umgesetzt. Die Aufnahme der Schienenfahrzeuge stärkt die Elektromobilität im gesamten Verkehrssektor und trägt gleichzeitig dazu bei, die Vorgaben der RED zu erreichen. Darüber hinaus unterstützt sie die verkehrs- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung.
Ersten Abschätzungen zufolge kann zwischen 2025 und 2030 durchschnittlich eine jährlich anrechenbare Strommenge von bis zu 12 TWh in die THG-Quote eingebracht werden. Dadurch würde die Elektromobilität auf der Schiene gestärkt, die Umstellung auf emissionsarme und energieeffiziente Schienenfahrzeuge beschleunigt, und ein deutlicher Anreiz gesetzt, um den Anteil der Dieseltraktion im Schienenverkehr weiter zu reduzieren. Ein klarer Impuls für eine starke, nachhaltige Schiene im Verkehrssystem.
Ausgangslage
Die Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie (EU) 2023/2413 (Renewable Energy Directive (RED III)) aus dem Jahr 2023 erfordert eine Novellierung der nationalen Gesetzgebung bis zum Sommer 2025. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung kündigt dementsprechend eine zeitnahe Umsetzung der RED III an (siehe Koalitionsvertrag Zeilen 1195ff.).
EU-Mitgliedsstaaten sind demnach verpflichtet, bis 2030 im Verkehrssektor entweder den Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 29% des Endenergieverbrauchs im Verkehr zu erhöhen oder alternativ eine Treibhausgasintensitätsminderung von mindestens 14,5% gegenüber einem festgelegten Referenzwert zu erreichen (s. RED III).
Im nationalen Recht sind sogenannte „Erfüllungsoptionen“ für die THG-Quote im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 37a geregelt und umfassen u.a. auch elektrischen Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen. Elektrischer Strom zur Verwendung im Schienenverkehr gilt dagegen in Deutschland bisher nicht als Erfüllungsoption für die THG-Quote. Dabei wäre dies im Rahmen der RED zulässig und könnte einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Vorgaben leisten.
Angesichts der ambitionierten Ziele der RED III erscheint eine Aufnahme des elektrischen Schienenverkehrs als Erfüllungsoption bei der anstehenden Novellierung des BImSchG dringend geboten. Damit kann die Bundesregierung drei zentrale Ziele gleichzeitig wirksam erreichen:
- Elektrifizierung fördern und RED III-Ziele umsetzen
Die Anerkennung von Bahnstrom als Erfüllungsoption fördert die Elektromobilität und damit den Einsatz von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor. Innerhalb des Schienenverkehrs würde ohne zusätzlichen Haushaltsaufwand die Flottenerneuerung und der Ersatz von Dieselfahrzeugen durch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben unterstützt. Dies flankiert damit die Zielvorgaben der RED III.
- Erfüllung der THG-Quote unterstützen
Der elektrische Schienenverkehr kann ersten Abschätzungen zufolge durch eine jährlich anrechenbare Strommenge von durchschnittlich bis zu 12 TWh einen relevanten Beitrag zur Erfüllung der THG-Quote leisten. - Intermodalen Wettbewerb stärken
Die Anerkennung von elektrischem Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen in der THG-Quote würde den energieeffizienten Schienenverkehr auch im intermodalen Wettbewerb stärken. Dies unterstützt die im Koalitionsvertrag (Zeilen 847 und 875ff.) formulierten Ziele der Bundesregierung zur Stärkung des Schienengüterverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs.
Vorschlag zur Anerkennung von elektrischem Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen in der THG-Quote
Wir sprechen uns dafür aus, auch elektrischen Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen einschließlich Eisenbahnen, U- und Straßenbahnen als Erfüllungsoption in die THG-Quote aufzunehmen.
Analog zum Straßenverkehr würden Bahnbetreiber Erlöse aus dem THG-Quotenhandel erhalten. Die Erlöse fördern zusätzliche Investitionen in effiziente und emissionsarme Schienenfahrzeuge und unterstützen so die Flottenerneuerung im Schienenverkehr und sind damit auch von industriepolitischer Relevanz.
Die Einbeziehung von elektrischem Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen ist unkompliziert umsetzbar. Die Abrechnung kann flexibel gestaltet werden – von der pauschalen bis zur präzisen Erfassung. Die überschaubare Anzahl von Fahrzeughaltern im mittleren dreistelligen Bereich vereinfacht zusätzlich die administrative Umsetzung.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn unser Vorschlag zur Einbeziehung von elektrischem
Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen als Erfüllungsoption bei der anstehenden
Umsetzung der RED III in nationales Recht Berücksichtigung findet. Gerne
stehen wir für den weiteren Dialog zu Verfügung.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.