5G-Ausleuchtung an allen Schienenstrecken klar vorgeben!

5G, der neue künftige Mobilfunkstandard, ist schon länger in Diskussion. Er soll das Rückgrat des „Internets der Dinge“ werden. Derzeit bereitet die Bundesnetzagentur im Auftrag der Bundesregierung die Versteigerung der 5G-Frequenzen vor. Mobilfunkanbieter, die die Frequenzen nutzen wollen, müssen im Gegenzug für diese Rechte gewisse Versorgungsverpflichtungen erfüllen, so sieht es auch der Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene vor. Angesichts der vielen weißen Flecken der Mobilfunkausleuchtung entlang vieler Verkehrsadern, vor allem von Schienenwegen in ländlichen Regionen, kommt diesen Auflagen besondere Bedeutung zu. Dabei geht es nicht mehr nur darum, dass Fahrgäste in den Zügen telefonieren und im Internet surfen können, sondern darum, ob innovative Betriebs- und Logistikkonzepte im Güterverkehr künftig überhaupt umgesetzt werden können.

Die Bundesnetzagentur hat die Vergabe- und Auktionsregeln in einem Konsultationsentwurf bekannt gemacht, den Sie [hier].
nachlesen können.

mofair und die anderen Bahnverbände Allianz pro Schiene, BAG-SPNV, NEE, VDB, VDV, VCD und VPI kritisieren den Entwurf als nicht weitgehend genug. Die technischen Anforderungen zur Mobilfunkausleuchtung an Schienenwegen sind nicht weitreichend genug, technisch rückwärtsgewandt und zudem unzureichend präzise formuliert. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier [Link].

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Dr. Matthias Stoffregen

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