Bahnstrom in SPNV-Verträgen anders bewerten

Verkehrsverträge im Nahverkehr haben immer eine Preisgleitklausel bezüglich der Bahnstromkosten. Über die Laufzeit eines Verkehrsvertrags kann ein Verkehrsunternehmen nicht realistisch kalkulieren, wie sich der Bahnstrompreis über bis zu 15 Jahre entwickeln wird. In den vergangenen Jahren und Monaten aber spielt der Bahnstrompreis geradezu verrückt: Die Beschaffungspreise gehen durch die Decke, und die stark politisch und regulatorisch bestimmten Nebenkosten wie etwa Netzentgelte oder Steuern und Umlagen ändern sich ständig. mofair plädiert daher für eine Zweiteilung der Indizierung: Zum einen sollen die Nebenkosten als durchlaufender Posten behandelt werden – wie es etwa bei den Trassenpreisen heute schon üblich ist, denn hier hat das EVU keinerlei Einflussmöglichkeit. Die Strombeschaffungskosten dagegen sollen durch geeignete Indizes abgebildet werden, die der realen Entwicklung sehr nahe kommen. Das könnte ein künftiger Bahnstromindex sein – das Statistische Bundesamt denkt darüber nach, einen solchen zu entwickeln – oder eine Orientierung an den Preisen an der Strombörse für Terminprodukte und/oder den Sportmarkt. Das Papier, das sich im Wesentlichen an die SPNV-Aufgabenträger richtet, können Sie [hier] abrufen.

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