Im Dezember 2016 beschloss das europĂ€ische Parlament das Vierte Eisenbahnpaket. Dieses besteht aus einer technischen SĂ€ule, deren Einzelbestimmungen zum groĂen Teil bereits in Kraft sind, und einer politischen SĂ€ule, die ihrerseits aus drei Rechtsakten besteht. Die so genannte âGovernance-Richtlinieâ 2016/2370/EU muss bis zum 25. Dezember in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie beschĂ€ftigt sich vor allem mit Fragen der Entflechtung und Regulierung, zu einem geringeren Teil auch mit weiteren Themen wie Fahrgastrechten. Die Bundesregierung plant, wie schon bei der Verabschiedung des Eisenbahnregulierungsgesetzes im Sommer 2016, eine weitgehende â1:1-Umsetzungâ in deutsches Recht. Dazu muss man wissen, dass der ursprĂŒngliche Kommissionsentwurf von 2013 sehr viel weitergehende Entflechtungsregelungen vorgesehen hatte. Allerdings hatten der europĂ€ische Zusammenschluss der staatlichen Eisenbahnen (CER, Community of European Railways) und auch die Deutsche Bahn selbst dagegen massiv interveniert und waren damit auch sehr erfolgreich gewesen. Aus mofair-Sicht kann aber eine 1:1-Umsetzung gerade angesichts dieser Vorgeschichte nicht ausreichend sein. An anderer Stelle geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich ĂŒber das europarechtlich Geforderte hinaus: FĂŒr die Umsetzung der Fahrgastrechte aus der EU-VO 1371/2007 wird nun ein umfassendes âNotfallmanagementsystemâ gefordert, dass alle EVU ab einer gewissen GröĂe aufstellen mĂŒssen, und das auch regelmĂ€Ăig vom Eisenbahn-Bundesamt ĂŒberprĂŒft werden mĂŒsste. Der Nutzen fĂŒr den Fahrgast bleibt dabei zweifelhaft. mofair plĂ€diert dafĂŒr, dass Bundesnetzagentur und Eisenbahn-Bundesamt ihre begrenzten personellen Ressourcen fĂŒr unmittelbar fahrgastrelevante Themen sowie fĂŒr einen diskriminierungsfreien Wettbewerb auf der Schiene nutzen. Die vollstĂ€ndige Stellungnahme lesen Sie [hier].