Daseinsvorsorge heißt nicht: Selber machen

3. Leipziger Gespräche zum Verkehrsmarktrecht

Der Begriff der ‚Daseinsvorsorge‘ spielt in der öffentlichen Debatte immer wieder eine große Rolle: Welches Angebot im öffentlichen Verkehr auf kommunaler, regionaler und Fernverkehrsebene ist notwendig und angemessen? Wie genau wird es sichergestellt? Gerade vor dem Hintergrund der Klimaschutzdebatte, in der die Schiene eine Schlüsselrolle spielen soll und muss, gewinnt diese alte Frage eine besondere aktuelle Relevanz.

Die 3. „Leipziger Gespräche zum Verkehrsmarktrecht“ der Universität Leipzig und der Friedrich-Schiller Universität Jena griffen sie daher auf. Vertreter der Rechtswissenschaft sowie Vertreter von Deutscher Bahn AG, der Bundesnetzagentur und mofair-Geschäftsführer Matthias Stoffregen beleuchteten sie aus verschiedenen Perspektiven. Stoffregen warnte insbesondere davor, wegen der gewünschten starken Rolle des Verkehrsträgers „Bahn“ automatisch das Unternehmen „Deutsche Bahn AG“ einseitig zu stärken. Er plädierte für mehr wettbewerbliche Elemente im Bahnmarkt. Dass der Staat mehr „Daseinsvorsorge“ auf der Schiene bringen wolle, bedeute eben keineswegs, dass er das selbst oder mit dem bundeseigenen Unternehmen tun müsse.

Stattdessen komme es darauf an, dass der Bund klar definiere, welche und wieviel Bahn er will und daraus ein angemessenes Organisationsmodell entwickele. Dieses müsse mehr Wettbewerb als bisher, vor allem in Schienenpersonenfernverkehr beinhalten, damit es eine effiziente Leistungserbringung aus Sicht der Fahrgäste und Steuerzahler gewährleisten kann.

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Dr. Matthias Stoffregen

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