Erneute Eigenkapitalerhöhung der DB AG EU-beihilferechtswidrig

Rechtsgutachten stützt Position der Wettbewerbsbahnen

Am 20. September 2019 hatte das Klimakabinett völlig überraschend eine jährliche Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG um eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 bis 2030 beschlossen. Zwischenzeitlich hat auch das gesamte Bundeskabinett diesen Schritt nachvollzogen; ein Nachtrag zum Haushalt 2020 wurde in das parlamentarische Verfahren gebracht. Diese Maßnahme würde, wenn sie wie vorgeschlagen, umgesetzt würde, massiv wettbewerbsverzerrend wirken. Die Deutsche Bahn könnte damit nicht nur die Infrastruktur stärken, sondern vor allem auch ihren im Wettbewerb stehenden Transportgesellschaften erhebliche Vorteile verschaffen.

mofair und das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) hatten bereits direkt nach dem Beschluss des Klimakabinetts gegenüber dem BMVI um Aufklärung gebeten, was genau geplant ist und wie die Maßnahme umgesetzt werden solle. Bis heute ist das Haus eine – explizit zugesagte – Antwort schuldig. Die beiden Verbände haben daher CMS Hasche Sigle, eine auf EU-Beihilferecht spezialisierte Kanzlei, um eine Einschätzung gebeten. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Eigenkapitalerhöhung ist eine Beihilfe, die bereits dann entsteht, wenn sie durch das Parlament beschlossen wird. Vor Abschluss eines auf jeden Fall notwendigen Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission dürfte die Maßnahme nicht umgesetzt werden (so genanntes „Durchführungsverbot“). mofair und NEE appellieren an die Verantwortlichen, die Bahninfrastruktur über andere, nicht wettbewerbsverzerrende Instrumente robuster zu machen.

Das Gutachten können Sie [hier] abrufen. Die wichtigsten Ergebnisse für den eiligen Leser finden Sie [hier].

Pressekontakt
Portrait von  Dr. Matthias Stoffregen

Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

Tel +4930509313041