Mehr Wettbewerb im Fernverkehr

Marktdesign muss sich ändern

Die 2. Leipziger Gespräche zum Verkehrsmarktrecht fanden im altehrwürdigen Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts (ehemaliges Reichsgericht, siehe Bild) statt. Dabei diskutierten Vertreter von Verbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft über Stand und Perspektiven des öffentlichen Personenfernverkehrs. Für mofair arbeitete Geschäftsführer Matthias Stoffregen heraus, dass die Einführung des Deutschland-Takts, also eines integralen Taktfahrplans auch im Schienenfernverkehr, vor allem zwei rechtliche Herausforderungen impliziert:

Zum einen muss sichergestellt werden, dass die planerisch ermittelten Fernverkehrstrassen auch tatsächlich fahrbar werden. Seitdem keine neuen Rahmenverträge mehr vergeben werden, ist unklar, wie nach dem Ende der laufenden Rahmenvertragsperiode 2020 Taktfahrpläne überhaupt netzzugangsrechtlich abgesichert werden können. Besonders dringlich ist diese Frage im Fernverkehr, um die hohen Investitionskosten für Rollmaterial abzusichern.

Und zum anderen muss geklärt werden, welches Unternehmen dann diese Fernverkehrstakttrassen unter welchen Umständen fahren soll bzw. darf. Das reine Open-Access-Modell scheint dafür nicht geeignet. Ein Ausschreibungsmodell wie im SPNV sollte der Ausgangspunkt eines neuen Modells sein.

Die Vortragsfolien können Sie [hier] betrachten.

Bundesverwaltungsgericht, Leipzig (c) frantic00, shutterstock.com
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Portrait von  Dr. Matthias Stoffregen

Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

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