Ausschreibung von Verkehrsverträgen in VO 1370 verstärken

Im Rahmen des 4. Eisenbahnpaketes wird auch die geltende Verordnung 1370/2007 überarbeitet. Erste Verhandlungen dazu beginnen in den nächsten Tagen im Rahmen des sogenannten Trilogs zwischen Kommission, Parlament und dem Ministerrat. Das wichtigste Ziel der Überarbeitung der Verordnung ist es, Qualität, Transparenz, Effizienz und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen.

„Statt dieses Ziel durch eine konsequente Ausschreibung von Verkehrsverträgen erreichen zu wollen, schlägt der EU-Verkehrsministerrat die gegenteilige Richtung ein und ermöglicht nahezu unbegrenzt Direktvergaben“, sagte Hans Leister, Präsident von mofair, dem Verband der Wettbewerbsunternehmen auf Schiene und Straße.

Eine Direktvergabe soll z.B. möglich sein, wenn der Aufgabenträger der Auffassung ist, dass strukturelle und geografische Merkmale des Marktes und des betroffenen ÖPNV-Netzes dies rechtfertigen. Auch wenn es durch die Direktvergabe zu einer Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen und/oder der Wirtschaftlichkeit kommt, soll eine Direktvergabe möglich sein.

„Damit wird die im Prinzip vereinbarte Pflicht zur Ausschreibung von Verkehrsverträgen im öffentlichen Personennahverkehr ab 2019 durch die Hintertür wieder abgeschafft“, ergänzte Wolfgang Meyer, Vizepräsident von mofair.

Obwohl Deutschland von den Änderungen der Verordnung im SPNV nicht betroffen ist, weil der BGH 2011 entschieden hat, das Eisenbahnverkehrsverträge auszuschreiben sind, stellt sich zumindest aus Sicht der Deutschen Bahn die Frage, ob der Bundesverkehrsminister für eine weitere Marktöffnung eingetreten ist.

Zu Recht beklagt sich die Deutsche Bahn immer wieder über die Ungleichheit der Marktöffnung in den Mitgliedstaaten. Hier hätte die Möglichkeit bestanden, für eine Begrenzung der Direktvergaben und gegen den Schutz der eigenen Eisenbahnmärkte durch andere Mitgliedstaaten einzutreten. Davon ist bisher allerdings nicht bekannt geworden.

Ferner muss es in der Kompetenz der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente liegen, ob und welche Sozialstandards bei der Ausschreibung von Verkehrsverträgen Platz greifen sollen. Das gilt auch für die Frage, ob ein Personalübergang angeordnet werden soll oder nicht.

Hier will das EU-Parlament in jedem Fall die Aufgabenträger zwingen, einen verpflichtenden Personalübergang anzuordnen, und verstößt damit massiv gegen das Subsidiaritätsprinzip. Diese Entscheidung muss aber Sache der Mitgliedstaaten und ihrer Parlamente bleiben.

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 11.11.2015

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