Bundeskartellamt: Wichtiges Zwischenergebnis für fairen Wettbewerb

Deutsche Bahn wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsplattformen abgemahnt

Berlin (20. April 2022):

Zur heutigen Abmahnung der Deutschen Bahn AG durch das Bundeskartellamt erklärt mofair-Geschäftsführer Matthias Stoffregen: „Das lang erwartete Zwischenergebnis ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Digitale Mobilitätsdienstleistungen sind zwingend auf faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen.“

„Egal ob internationale Fernreisen mit dem Zug durch mehrere Staaten, von München nach Berlin oder auch nur in die Nachbarstadt: Fahrgäste profitieren von vielfältigen Buchungsmöglichkeiten und stets aktuellen Reiseinformationen.„ so Stoffregen weiter.

„Voraussetzung hierfür ist aber, dass das marktbeherrschende Unternehmen, die DB AG, diese Informationen zu fairen Bedingungen mit seinen Wettbewerbern teilt – zum Nutzen aller.“

Das Bundeskartellamt hat richtigerweise festgestellt, dass die DB AG aufgrund ihrer Doppelrolle – marktbeherrschende Mobilitätsplattformen bahn.de und DB Navigator mit Vertrieb eigener Tickets als auch Tickets für Dritte sowie immer noch zentrales Schienenpersonenfernverkehrsunternehmen – eben kein Marktteilnehmer wie jeder andere ist. Diese Konzentration von Marktmacht musste zwangsläufig zu einem Missbrauchsverfahren wegen Verstößen gegen die §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV führen.

Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind so vorhersehbar und negativ für die Branche wie befürchtet: Vertragspartner dürfen nicht mit dem vollen Sortiment an Fahrkarten werben und dürfen keine eigenen Kundenbindungsprogramme und Ähnliches anbieten. Für die DB AG sind dies hingegen gängige Marketinginstrumente. Auch bestehen laut Bundeskartellamt Zweifel, ob konkurrierende Mobilitätsplattformen von der Deutschen Bahn AG den Anteil an Provision für den Fahrkartenverkauf erhalten, der ihnen eigentlich zustünde.

Prognosedaten, wie Informationen über Zugverspätungen und Zugausfälle, Gleichwechsel und Fahrtverläufe, die essenziell sind für die Buchung von komplexeren Reiseketten über mehrere Verkehrsmittel hinweg, behält die DB AG fast ausschließlich selbst. Lediglich wenige, von der DB AG ausgewählte, Partner wie z. B. Google erhalten Zugriff auf diese. So lässt sich jedoch kein wirksamer Wettbewerb darstellen und viele Newcomer und kleinere Mobilitätsplattformen bleiben außen vor.

mofair fordert, aus der Abmahnung des Bundeskartellamts zügig und konsequent die richtigen Schlüsse zu ziehen und diese umzusetzen. Die Plattform bahn.de, die den Namen des Verkehrsmittels an sich trägt und der DB Navigator müssen unverzüglich für alle Wettbewerber zu fairen Konditionen geöffnet werden. Prognose- und Echtzeitdaten sind anderen Mobilitätsplattformen wie trainline.com zur Verfügung zu stellen. Nur so lassen sich mehr Fahrgäste zur Buchung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Eisenbahn gewinnen.

Die Politik sollte also ihrerseits die Initiative ergreifen, die Bedenken des Bundeskartellamts aufgreifen und so das Verfahren abkürzen. Weitere Jahre bis zur endgültigen Entscheidung dürfen für die Verkehrswende nicht verloren gehen.

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Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

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