Bundestag lobt Wettbewerb im SPNV

Ausschreibungswettbewerb im Fernverkehr wäre konsequenter nächster Schritt

Berlin (27. Februar 2018):

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Ergebnisse des Wettbewerbs im Eisenbahnregionalverkehr begrüßt: In den vergangenen zwanzig Jahren, so die Bundesregierung in einem Bericht, hat sich das Verkehrsangebot deutlich erhöht. Fraktionsvertreter ergänzten, dass sich durch den Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auch der Service erheblich verbessert hat.

Dazu mofair-Präsident Stephan Krenz: „Es ist ein ermutigendes Zeichen, dass die vielfältigen positiven Effekte wettbewerblicher Vergaben im SPNV allseits anerkannt werden. Als nächster Schritt sollte nun der schrittweise Übergang hin zu einem Ausschreibungsmodell auch im Fernverkehr kommen. Das würde sehr gut zur Einführung des Deutschland-Takts passen.“

In einem Bericht (BT-Drs. 18/12711) hatte die Bundesregierung dargelegt, wie sich die Vergabepraxis seit der Regionalisierung des SPNV geändert hat. Verschiedene Normänderungen auf Bundes- und europäischer Ebene spielten dabei eine Rolle und die Spruchpraxis der Gerichte (v.a. das „Abellio-Urteil“ des Bundesgerichtshofs 2011).

Daneben betonte die Regierung, dass sich das Angebot im SPNV deutlich erhöht habe, nämlich von knapp unter 500 Mio. Zugkm auf mittlerweile über 670 Mio. Zugkm pro Jahr (durchschnittliche jährliche Steigerung +0,8 %). Das wurde durch massive Effizienzsteigerungen möglich. Noch deutlich höher war die Steigerung der Verkehrsleistung gemessen in Personenkilometern; diese stieg durchschnittlich um 2,9 % pro Jahr. Der Anteil der Wettbewerbsbahnen an der erbrachten Leistung stieg dabei kontinuierlich an.[1]

Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses nahmen diese Zahlen erfreut zur Kenntnis. Allein die Sorge, der Wettbewerb werde auf dem Rücken der Infrastruktur oder der Beschäftigten ausgetragen, blieb bei der LINKEN vorhanden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Infrastruktur nicht zum wettbewerblichen Teil des Bahnsystems gehört, sondern zum natürlichen Monopolbereich: Dass in diesem Bereich bis vor wenigen Jahren gespart wurde, lag aber nicht an zu viel Wettbewerb im SPNV, sondern an der nicht weit genug gehenden Entflechtung des DB-Konzerns. Hier war also ganz eindeutig zu wenig Wettbewerb das Problem.

Die Bezahlung der Triebfahrzeugführer und Zugbegleiter ist durch den Abschluss von Tarifverträgen mit den Gewerkschaften in den vergangenen Jahren im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen deutlich überdurchschnittlich gestiegen. „Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten“ sähe anders aus.

Angesichts des klaren Votums des Ausschusses stellt sich die Frage, wann das erfolgreiche Modell aus dem Regionalverkehr auf den Fernverkehr übertragen wird. Viel fehlt nicht:

  • Es gibt zum ersten eine klare Zuständigkeit des Bundes aufgrund von Art. 87e GG für die Gewährleistung des Fernverkehrs.
  • Es gibt den Willen von Politikern aller Parteien, künftig wieder mehr Städte an das Fernverkehrsnetz anzubinden. Vor allem soll über das Angebot politisch (und nicht nur betriebswirtschaftlich) entschieden werden. Zuletzt findet sich diese Festlegung im neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD.
  • Schließlich gibt es mit dem „Deutschland-Takt“ das klare Bekenntnis zu einem integralen Taktfahrplan, der logischerweise von „oben“, also vom Schienenfernverkehr her, entwickelt werden muss.

mofair hat dazu bereits im vergangenen Jahr Vorschläge gemacht, die die Politik jetzt aufgreifen sollte[2]. Dann könnten sich die Menschen in Deutschland schon bald auf ähnliche Erfolgsmeldungen wie heute im Regionalverkehr freuen.

[1] Siehe hierzu den Wettbewerber-Report von mofair, NEE und VPI: https://mofair.de/positionen/positionen-kategorie/wettbewerber-report/#positionen/positionen/5-wettbewerber-report-eisenbahn-201718/.

[2] https://mofair.de/positionen/positionen-kategorie/wettbewerb/#positionen/positionen/mehr-fernverkehr-ist-moeglich-durch-wettbewerb-teil-b-wie-es-gelingt-mit-einem-system-aus-einem-guss-mehr-fernverkehr-zu-schaffen/.

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