Das Spiel ist noch nicht zu Ende – EuGH billigt die Holdingstruktur der Deutschen Bahn

Der EuGH hat am 28.02.2013 entschieden, dass die Konzernstruktur der Deutschen Bahn mit den derzeit geltenden Eisenbahnrichtlinien in Übereinstimmung steht. Dies wird von der Deutschen Bahn als Freibrief gefeiert für die weitere Gewinnabführung aus dem Netz an die Holding und die damit finanzierte Expansion des Konzerns in Europa und darüber hinaus. Tatsache ist allerdings, dass integrierte Eisenbahnkonzerne den Wettbewerb behindern und dem Eisenbahnmarkt schaden. Die Preise für den Güter- und Personenverkehr fallen höher aus, als sie sein müssten, und die Eisenbahn kann die ihr von der Politik zugedachte Aufgabe nicht erfüllen, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.

„Wenn sich die Deutsche Bahn damit nicht gewaltig täuscht“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Eisenbahnunternehmen in Deutschland. „Die Kommission hat am 21.11.2012 ein Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht, dass die verbotene Querfinanzierung zwischen dem Netz und den Transportgesellschaften der DB zum Gegenstand hat.“

Die Kommission wirft der Deutschen Bahn vor, die Mittel, die die Bundesregierung für die Schieneninfrastruktur bereitstellt, für die Abgeltung von Defiziten des Güterverkehrs, für niedrige Preise im Wettbewerb um Nahverkehrsverträge und für die die Finanzierung ihrer weltweiten Unternehmenskäufe einzusetzen.

Genau das ist nach den Eisenbahnrichtlinien der EU verboten. Jeder Mitgliedstaat hat sicherzustellen, dass für Verkehrsleistungen und Infrastruktur ein getrenntes Rechnungswesen besteht. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder, die für die Schieneninfrastruktur gedacht sind, in keinem Fall auf den Verkehrsbereich übertragen werden. Des Weiteren müssen Entgelte für die Nutzung der Fahrwege der Eisenbahn wieder in die Infrastruktur investiert werden, um die Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen.

Ziel der Eisenbahnrichtlinien ist es, Transparenz über die Verwendung von öffentlichen Geldern zu herzustellen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsunternehmen zu gewährleisten.

Zwar wurde die Deutsche Bahn AG in zwei getrennte Bereiche DB Netze und DB Mobility & Logistics aufgespalten, die ihre eigenen jährlichen Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen erstellen. Die Übertragung von öffentlichen Mitteln für die Infrastruktur an den Bereich der Verkehrsleistungen wurde dadurch allerdings nicht verhindert.

Grund dafür sind die sogenannten Beherrschungs- und Gewinnübertragungs-Vereinbarungen, die die DB AG mit ihren Tochtergesellschaften geschlossen hat. Danach müssen die Gewinne der Tochtergesellschaften an die Holding übertragen werden. Im Gegenzug ist die Holding verpflichtet, eventuelle Verluste der Tochtergesellschaften auszugleichen. Die Verwendung der Gewinne durch die Holding Deutsche Bahn unterliegt keinen Einschränkungen.

Übertragungen zwischen Infrastrukturtochtergesellschaften und der Holding sind nach den Eisenbahnrichtlinien nicht grundsätzlich verboten, sie müssen sich aber auf die kommerziellen, im Wettbewerb erzielten Erträge der Infrastrukturgesellschaften beschränken. Dazu gehören z.B. Mieterträge für Bahnhofsläden oder Werbeerlöse. Untersagt ist die Übertragung öffentlicher Gelder, die für die Infrastruktur bestimmt sind, auf den Bereich der Verkehrsleistungen.

Aus den Geschäftsberichten der Deutschen Bahn AG geht allerdings hervor, dass die kommerziellen Erträge vergleichsweise äußerst gering sind und nur einen sehr bescheidenen Anteil an den Gewinnübertragungen aus den Infrastrukturtochtergesellschaften ausmachen. Der Löwenanteil sind Mittel, die indirekt aus dem Staatshaushalt Deutschlands entstammen.

Ohne die staatlichen Mittel würden die Infrastrukturunternehmen nämlich keine Gewinne machen, die an die Holding übertragen werden könnten. Somit werden der Holding zwangsläufig öffentliche Gelder frei zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für die Infrastruktur hätten verwendet werden dürfen. Das verstößt gegen die Bestimmungen der Eisenbahnrichtlinien.

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 28.02.2013

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