DB Energie muss auf Druck der EU Kommission Preissystem ändern

Die Benachteiligungen von Wettbewerbern der DB durch das Preissystem von DB Energie wurden von mofair und vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen im kürzlich herausgegebenen Wettbewerber-Report 2013/14 dargestellt und bemängelt (http://www.netzwerk-bahnen.de/pages.php?id=26 oder https://mofair.de/db/news/meldung_14700.html ). DB Energie hat immer noch ein Monopol im Bereich der Bahnstromversorgung, was bei der Preisfestsetzung bereits ein Diskriminierungspotential beinhaltet, weil eventuell zu hohe Energiepreise zwar für die Transportunternehmen des DB-Konzerns ebenfalls nachteilig sind, der Konzern insgesamt aber Mehreinnahmen erzielt, solange die überhöhten Energiekosten nicht zu Verkehrsverlagerungen auf andere Verkehrsträger führen. Das aktuelle Preissystem beinhaltet Rabatte, die die Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem DB Konzern deutlich bevorteilen:

• Der Laufzeitrabatt ermöglicht eine Preisabsenkung von bis zu 5 %, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen sich auf eine Abnahmeverpflichtung über 10 Jahre einlässt. Dies können insbesondere kleinere Unternehmen im Güterverkehr nicht riskieren, weil Verkehrsverträge im Regelfall nur über ein Jahr abgeschlossen werden.

• Der Mengenrabatt setzt ein, wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mindestens 50 kWh Bahnstrom im Jahr bezieht. Der maximale Rabatt beträgt 4% bei einem Jahresverbrauch von mindestens 500 kWh.

• Besonders deutlich wird der Zuschnitt des Preissystems auf die DB-Unternehmen beim sogenannten Auslastungsrabatt von 5%, den nur DB-eigene Eisenbahnverkehrsunternehmen nutzen können. Mofair und das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen haben deshalb die Einleitung eines Kartellverfahrens durch die EU-Kommission im vergangenen Jahr gegen die DB Energie ausdrücklich begrüßt.

Nun musste DB Energie Veränderungen im Preissystem durchführen, um das Kartellverfahren beizulegen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die von uns immer wieder bemängelten Diskriminierungstatbestände nun ein Ende finden“ sagt Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen. Unbefriedigend sei es allerdings, dass mit der Einstellung des Verfahrens kein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde und damit ein mögliches juristisches Vorgehen gegen bisherige Diskriminierungen erschwert werde. Dazu Wolfgang Meyer, Präsident von mofair: „Das deutsche Kartellrecht sieht bei Verstößen die Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne vor. Wir prüfen derzeit die mögliche weitere Vorgehensweise.“

Quelle: Pressemitteilung von Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V. vom 20.12.2013

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