Schienenstrecken, die die Deutsche Bahn glaubte, nicht mehr für den Eisenbahnverkehr nutzen zu können, wurden in der Vergangenheit entweder verkauft oder verpachtet. Die Pächter dieser Schienenstrecken waren in der Regel private Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die die Strecken für den Eisenbahnverkehr reaktiviert haben. Auf diese Weise konnten insgesamt rd. 3600 km Schienenstrecken weiterhin für Güter- und Personenverkehr genutzt werden. Für die Unterhaltung dieser Strecken haben die Besitzer und Betreiber der Infrastruktur Millionenbeträge aus eignen Mitteln bereitgestellt.
„Nunmehr beginnt die Deutsche Bahn verpachtete Eisenbahn-Betriebsstrecken zu verkaufen, ohne sicherzustellen, dass die Käufer die eisenbahnrechtlichen Verpflichtungen einhalten“ sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes privater Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße. Zu den Pflichten gehört nicht nur die Bereithaltung der Infrastruktur für Eisenbahnverkehr sondern auch der Unterhalt von Brücken, Straßendurchlässen und Tunneln. Überfordern diese Pflichten den neuen Käufer und dieser meldet Konkurs an, muss die öffentliche Hand für den Unterhalt aufkommen, der in die Millionen gehen kann, während die Deutsche Bahn den Verkaufspreis eingestrichen hat.
Um mehr Geld in Kassen des Konzerns zu bekommen, hat die Deutsche Bahn ihre Geschäftspolitik geändert. Sie verkauft neuerdings verpachtete Strecken an den Höchstbietenden. Angesicht der hohen Schrottpreise sind das immer häufiger Schrotthändler. Bei deren Geboten können die Pächter als Infrastrukturbetreiber nicht mithalten.
Die Deutsche Bahn stellt dabei nicht sicher, dass der neue Eigentümer die Strecken, die nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz dem Eisenbahnverkehr dienen müssen, weiterhin für diese Zwecke einsetzen muss. Vielfach haben die neuen Eigentümer keinerlei Kenntnis von den öffentlich-rechtlichen Pflichten, die auf den Schienenstrecken liegen und die sie beachten müssen, sondern sind nur an einer schnellen Verwertung interessiert.
Dabei schert es die Deutsche Bahn auch nicht, wenn in den Pachtverträgen für den Pächter eine Kaufoption vertraglich vereinbart wurde, wie dies bei den jüngsten Streckenangeboten z.B. bei den Strecken Horka – Lodenau oder Glauchau – Großbothen geschehen ist.
„Damit verhält sich die Deutsche Bahn grob vertragswidrig“, sagte der mofair-Präsident. Er forderte die Deutsche Bahn nachdrücklich auf die Pachtverträge zu respektieren.
Und an die Adresse des Bundes gerichtet sagte Wolfgang Meyer: „Es kann nicht sein, dass die Deutsche Bahn als Eigentümerin der Schieneninfrastruktur des Bundes, eine Geschäftspolitik mit dessen Infrastruktur betreibt, die den eisenbahnpolitischen Zielen diametral entgegenläuft, ohne dass der zuständige Verkehrsminister eingreift.“ Schließlich hat die Deutsche Bahn selbst die Strecken nicht kaufen müssen, sondern sie wurden ihr im Rahmen der Bahnreform zum Zwecke des Betriebs überlassen.
Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 12.12.2013