EEG-Umlage für Schienenbahnen fair gestalten und nicht erhöhen

Bei der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am heutigen Tage, forderten die Verbände der Wettbewerbsunternehmen im Eisenbahnverkehr, Netzwerk europäischer Eisenbahnen und mofair, Bundesminister Gabriel auf, die Belastung der Schienenbahnen mit EEG-Umlage nicht zu erhöhen und innerhalb der Branche fair zu gestalten.

„Eine Erhöhung der EEG-Umlage verringert die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber dem Auto und dem LKW massiv“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der Wettbewerbsunternehmen auf Schiene und Straße. „Einer vermeintlich tragbaren Belastung des Eisenbahnverkehrs stünde keine nennenswerte Entlastung der Stromverbraucher gegenüber. Eine nennenswerte Entlastung der Stromverbraucher wäre nur zu erreichen, wenn die Ticket- und Transportpreise auf astronomische Höhen klettern würden.“

„Das propagierte Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, wird die Bundesregierung nicht erreichen, sollte Bundesminister Gabriel die EEG-Belastung des Schienenverkehrs erhöhen“, betonte Ludolf Kerkeling heute in Berlin, Vorstandsvorsitzender des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen. „Der Eisenbahnsektor steht für praktizierte Elektromobilität. Eine Verkehrsverlagerung auf die Straße würde zu einer Erhöhung des CO²-Ausstoßes führen.“

Insgesamt zahlen die Schienenbahnen aufgrund der bisherigen Regelung rd. 150 Mio. € an EEG-Umlage. Unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit der Schienenbahnen könnte dieser Betrag möglicherweise als verkraftbar angesehen werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Rückstands der Schienenbahnen in der intermodalen Wettbewerbsfähigkeit wäre allerdings eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage angezeigt.

„Auch wenn es im Volumen bei der derzeitigen Belastung bleibt, muss sichergestellt werden, dass sie fair auf die Unternehmen der Branche verteilt wird“, sagten die Vertreter der Wettbewerbsbahnen. „Hier erwarten wir vor allem die Unterstützung von Bundesverkehrsminister Dobrindt, zu dessen Zuständigkeit die Gestaltung fairer Wettbewerbsbedingungen auf der Schiene gehört.“

Die EEG-Belastung pro kWh muss für alle Schienenbahnen gleich hoch ausfallen. Es darf keine Grenze geben, unterhalb der die volle EEG-Umlage zu zahlen ist, weil jede Grenze die kleineren Bahnen benachteiligt und die größeren Eisenbahnen bevorzugt. Eine zukünftige Steigerung der Belastung der Schienenbahnen durch EEG-Umlage im Zeitablauf muss verkraftbar sein muss. Das heißt, Steigerungen von 2 bis 3 % pro Jahr, die im Rahmen des Produktivitätsfortschrittes liegen, dürfen nicht überschritten werden.

Bis 2013 wurde den Schienenbahnen eine EEG-Umlage lediglich für den von DB Energie fremdbezogenen Strom in Rechnung gestellt. Für 2014 hat DB Energie – angesichts der für die kleinen Eisenbahnunternehmen nicht tragbaren Belastung davon ausgehend, dass eine befriedigende gesetzliche Regelung gefunden wird, – bei diesen Unternehmen eine Kulanzregelung angewendet, mit der der Kostenzuwachs beherrschbar wurde. Es ist dringend erforderlich, die derzeit praktizierte Regelung gesetzlich zu legitimieren und auch für die Vergangenheit Rechtssicherheit zu schaffen, weil es ansonsten teilweise zu existenzbedrohenden Nachzahlungen für die betroffenen Unternehmen kommen würde.

Schienenbahnen, die 2013 3 GWh abnahmen, mussten 48.000 € EEG-Umlage zahlen. 2014 müssten diese Unternehmen ohne die Kulanzregelung der DB Energie 187.000 € zahlen. Das ist ein Anstieg von 290 %. Die Gesamtenergiekosten steigen von 423.00 € auf 553.200 €. Das sind 130.200 € oder 31 % mehr. Es ist offensichtlich, dass derartige Erhöhungen in einem Jahr von den Unternehmen weder am Markt zu realisieren noch durch Produktivitätsfortschritte zu erwirtschaften sind. Hier muss eine moderate Belastung Platz greifen, wie sie etwa die Deutsche Bahn oberhalb der Schwelle von 10 GWh genießt. Hier beträgt die EEG-Umlage nur 0,05 Cent pro kWh.

Ferner muss sichergestellt werden, dass der Bremsstrom, den moderne Triebfahrzeuge in die Oberleitung und damit ins Netz zurückspeisen von der EEG-Umlage befreit ist. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung. Schließlich haben die Unternehmen hier bereits erhebliche Investitionen in die Bremstechnik gesteckt, um energieeffizienter zu fahren. Der Bremsstrom von Elektroautos wird ja auch nicht mit EEG-Umlage belastet.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. und mofair e.V. vom 12.03.2014

Pressekontakt:

Ludolf Kerkeling
Vorstandsvorsitzender
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V.
Friedrichstraße 186
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 53 14 91 47 0
vorstand@netzwerk-bahnen.de

Pressekontakt

Pressestelle mofair e. V.

Reinhardtstraße 46, 10117 Berlin

Tel +49 (0)30 53149147–5
Fax +49 (0)30 53149147–2