Freifahrten für Soldaten: zu fairen Konditionen bei allen Bahnen!

Gute Dienstleistung hat einen Preis

Berlin (17. August2019):

„4 Millionen Euro, für unbegrenzte Freifahrten für alle Soldaten für ein ganzes Jahr im gesamten Netz der DB Unternehmen – das ist kein angemessener Gegenwert. Das sind 22 Euro pro Soldat und Jahr,“ rechnet Christian Schreyer, Präsident von mofair, dem Verband der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr, vor. Er fordert: „Es gibt nur eine sinnvolle Lösung: Züge aller Bahnen müssen für die Bundeswehrangehörigen freigeben werden, und dafür muss ein angemessener Ausgleich bezahlt werden, der fair auf alle Bahnunternehmen im Personenverkehr aufgeteilt wird.“ So erhielten die Soldaten gesellschaftliche Anerkennung, die ihnen etwas bringt, und der Wettbewerb im Eisenbahnbereich wird nicht weiter verzerrt.

Viele Politiker sind der Meinung, die „Bahn“ – gemeint sind offensichtlich die Transportunternehmen der Deutschen Bahn AG (DB Fernverkehr und DB Regio AG) – möge stolz darauf sein, die Soldatinnen und Soldaten unentgeltlich befördern zu dürfen. Sie verkennen dabei aber, dass Bundesbahn und Reichsbahn 1994 abgeschafft wurden und grundgesetzlich festgelegt wurde, dass die Unternehmen der Deutschen Bahn AG als Wirtschaftsunternehmen geführt werden (Art 87 e ABS. 3 GG). Das bedeutet Sie dürfen kein Spielball der Politik sein und müssen für Ihre Leistungen angemessene Vergütungen erhalten.

Für diese Dienstleistung eine Vergütung zu fordern, oder die Beförderung auf nicht voll ausgelastete Züge zu beschränken, wurde dennoch als kleinkariert abgetan. Einzelne Stimmen verwiesen auf die Bundesmittel, die zur Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur gezahlt werden – diese haben aber mit der Beförderungsleistung nichts zu tun.

Die Forderung der DB nach einem Ausgleich für die kostenfreie Mitnahme einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe ist absolut legitim. Die Dienstleistung verursacht nun einmal Kosten: Zum einen ergeben sich Einnahmenausfälle, denn viele Soldaten hätten, wenn es die Freifahrten nicht gäbe, einen regulären Fahrausweis gekauft. Diese Einnahmen gingen dem Verkehrsunternehmen bei einer Freifahrtregelung verloren.

Darüber hinaus wird sehr bald die Forderung nach zusätzlichen Zügen zu den Zeiten, an denen die meisten Soldaten unterwegs sein werden (gern zu Stoßzeiten am Wochenende!), erhoben, denn viele Züge sind jetzt schon überfüllt. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Diese müssen realistisch eingeschätzt und abgegolten werden. 4 Millionen Euro pro Jahr reichen sicher dafür nicht aus.

Aus Wettbewerbssicht problematisch wird es, sollte die Beförderung der Soldaten – und damit der Anspruch auf Ausgleichsleistungen – auf DB-Produkte eingeschränkt werden. Nicht nur, dass das Projekt damit für die Soldaten wenig attraktiv wird, denn viele Standorte liegen in Regionen, die von Wettbewerbsbahnen bedient werden. Außerdem entstünde der Verdacht, dass die Wettbewerbsbahnen von den Ausgleichsleistungen ausgeschlossen werden sollen.

Die richtige Lösung ist, das Angebot für alle Eisenbahnen des Personenverkehrs zu öffnen. Die Ausgleichsmittel sollten über die gemeinsamen Gremien der Eisenbahnen (TBNE bzw. künftig die Deutschland-Tarif GmbH) verteilt werden. Ähnliche Modelle gibt bereits, beispielsweise bei der kostenfreien Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitpersonen oder im Schülerverkehr. Sie könnten grundsätzlich auf die Beförderung von Soldaten angewendet werden – und das wettbewerblich unbedenklich.

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Dr. Matthias Stoffregen

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