Kartellverfahren wegen Missbrauchs des Fahrkartenvertriebs durch die Deutsche Bahn

Das Bundeskartellamt hat heute verlauten lassen, dass es ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet hat.

„Wir begrüßen das von mofair angestoßene Verfahren des Bundeskartellamtes sehr, denn seit Jahren müssen die privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen feststellen, dass ihnen der Vertrieb ihrer Fahrkarten unnötig erschwert wird“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße.

Es beginnt damit, dass auf den Bahnhöfen Fahrkarten anderer Verkehrsunternehmen nicht verkauft werden dürfen, obwohl es Reisezentren gibt. Diese sind allein der Deutschen Bahn vorbehalten. Fernverkehrsanbieter wie HKX müssen ihre Fahrkarten außerhalb des Bahnhofs anbieten. Ihre Verkaufsstellen sind schlechter zugänglich.

Wenn die Deutsche Bahn darauf hinweist, dass jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Fahrkartenautomaten aufstellen dürfe, unterschlägt sie die Zusatzkosten für die Automaten und die Unübersichtlichkeit für die Fahrgäste. Die Fahrgäste wollen eine bestimmte Strecke fahren und interessieren sich nicht dafür, welches Eisenbahnunternehmen gerade welche Teilstrecke befährt. Das müssten sie aber um im Zweifel nicht schwarz zu fahren.

Und die Kosten für die Automaten gehen in die Zehntausende von Euro und müssen entweder vom Staat oder den Steuerzahler aufgebracht werden. Letztlich macht es keinen Sinn, dass jedes Verkehrsunternehmen einen eigenen Automaten aufstellt.

Ein Fahrkartenautomat für alle Tickets der verschiedenen Eisenbahnunternehmen und die Öffnung der Reisezentren für den Ticketvertrieb aller Verkehrsunternehmen ist das Gebot der Stunde.

„Bahnhöfe sind Infrastruktur, deren Nutzung nach dem Allgemeinen Einbahngesetz allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen muss. Das verweigert die Deutsche Bahn seit Jahren“, sagte der mofair-Präsident.

Neben dem Zugang zu Bahnhöfen wird der Vertrieb der Fahrkarten anderer Unternehmen als DB Fernverkehr und DB Regio auch dadurch behindert, dass die Deutsche Bahn frei darüber entscheiden kann, ob und zu welchen Konditionen sie die Fahrkarten Dritter verkauft und ob und zu welchen Konditionen sie ihrerseits die Fahrkarten der Dritten vertreibt. Hier bestehen viele Möglichkeiten anderer Verkehrsunternehmen unter Druck zu setzen. Nicht zuletzt zahlt die Deutsche Bahn für den Vertrieb ihrer eigenen Tickets eine geringere Provision als sie ihrerseits verlangt, wenn sie Fahrkarten der wettbewerblichen Eisenbahnunternehmen verkauft.

Nicht zuletzt finden sich auf der Buchungsplattform der Deutschen Bahn www.bahn.de Züge, deren Abfahrtzeiten und Streckenverlauf zwar angezeigt wird, die man aber dort nicht buchen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich die Unternehmen nicht über die Konditionen einig geworden sind, um eine direkte Buchung zu ermöglichen. Kunden müssen die Seite der DB verlassen und auf die Seite des Betreibers gehen. Sicherlich ist das möglich, dürfte für die Fahrkartenbucher aber umständlich und abweisend sein.

„Es ist an der Zeit, dass der Vertrieb von Fahrkarten für Eisenbahnen aus der Verantwortung der Deutschen Bahn herausgelöst und einem unabhängigen Betreiber überantwortet wird, der den Kunden die beste Fahrkarte für seine Reise verkauft, unabhängig davon welches Verkehrsunternehmen welche Teilstrecke erbringt,“ forderte Wolfgang Meyer. „hier ist der Gesetzgeber gefordert, das Kartellamt kann nur den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung unterbinden, aber keine optimale Organisation vorschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 30.01.2014

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