Länder müssen Bundesmittel für Corona-Rettungsschirm voll abrufen

Geld nicht liegen lassen, Einnahmenausfälle voll ersetzen

Berlin (15. Juni 2021):

mofair begrüßt die Entscheidung der Bundespolitik, den Corona-Rettungsschirm im Jahr 2021 fortzuführen und dazu eine Milliarde Euro zum Ausgleich der Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Bund knüpft seine Zusage jedoch daran, dass die Bundesländer Eigenmittel in gleicher Höhe zur Verfügung stellen, und zwar bezogen auf beide Pandemiejahre, 2020 und 2021.

mofair-Präsident Tobias Heinemann: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen haben in der Krise alles gegeben, um Busse und Bahnen am Laufen zu halten. Wir fordern die Bundesländer, die bisher nur einen Teil der Mindereinnahmen erstattet haben, eindringlich auf, nun auch rückwirkend für 2020 eine vollständige Erstattung vorzunehmen. Anderenfalls würden sie nicht nur ihren eigenen öffentlichen Verkehr nachhaltig schwächen, sondern auch die hälftige Finanzierung durch den Bund zulasten aller Bundesländer gefährden.“

Nach Berechnung der vier Branchenverbände VDV, mofair, BAG-SPNV und bdo haben die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt ca. sieben Milliarden Euro pandemiebedingte Fahrgeldmindereinnahmen. Um das Angebot auch in der Krise jederzeit aufrechterhalten zu können, waren und sind sie angesichts ihrer hohen Fixkosten auf finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen.

Ursprünglich hatte die Branche allein für 2020 einen Fehlbetrag von 5 Milliarden Euro prognostiziert. Der Bundestag hatte den Ländern daher im Juli 2020 einen Betrag von 2,5 Milliarden Euro über zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung gestellt. Dies verbunden mit der Erwartung, dass die Länder ihrerseits die gleiche Summe aufwenden, dass also eine 50/50-Finanzierung durch Bund und Länder erfolge.

Zum einen fielen die tatsächlichen Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen mit etwa 3,3 Milliarden im Jahr 2020 geringer aus als prognostiziert. Zum anderen kompensiert ein Bundesland wie der Freistaat Bayern für 2020 nur 90 % der Mindereinnahmen. Damit trägt der Bund mit 2,5 Milliarden Euro im Gesamtergebnis nicht 50 %, sondern eher drei Viertel der tatsächlichen Ausgleichslast für 2020.

Mitte Mai 2021 kritisierte der Bundesrechnungshof scharf, dass einige Bundesländer die gewährten Bundesmittel für 2020 zwar genommen, aber nicht eigene Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt hatten. Damit verletzen sie den Gedanken der hälftigen Teilung der Finanzierungslast durch Bund und Länder.

Da der Bund mit der Gewährung der 2,5 Milliarden Euro an die Länder seinen hälftigen Finanzierungsanteil für 2020 drastisch überschritten hat, verlangt er für die gemeinsame Finanzierung des ÖPNV-Rettungsschirms 2021, dass die Länder zunächst ihre „Einsparung“ im Jahr 2020 im Folgejahr „auskehren“ und damit ihren Anteil an der hälftigen Finanzierung in korrekter Höhe tragen. Erst im Anschluss daran will er die weitere Milliarde Euro Unterstützung leisten.

Nun muss der Freistaat reagieren: Da Bayern 2020 den Verkehrsunternehmen nur 90 % der detailliert nachzuweisenden, pandemiebedigten Fahrgeldausfälle erstattet hatte, erhielte der Freistaat nun entsprechend weniger Bundesmittel für die Finanzierung des Rettungsschirms 2021. Dadurch würden entweder zur Verfügung stehende Bundesmittel verfallen. Oder es würden die Verkehrsunternehmen und das Bus- und Bahnangebot im Freistaat geschwächt – mit Blick auf die „Wiederbelebung“ öffentlicher Mobilität nach der Pandemie und auf die Ziele der Verkehrswende für eine wirksame Klimapolitik keine Option.

„Die bayerische Staatsregierung hat für 2021 einen vollständigen Mindereinnahmenausgleich zugesagt. Dafür ist die Branche dankbar. Sie sollte nun auch den Fehler von 2020 korrigieren“, so Heinemann abschließend.

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