Fernverkehrstickets künftig auch an Automaten der Wettbewerbsbahnen
„Diese Schritte der DB waren überfällig. Es bleibt noch Einiges zu tun, aber wir erreichen jetzt ein großes Stück mehr Fairness im Fahrausweisvertrieb“, sagt Christian Schreyer, Vorstandsmitglied bei Mofair e.V.
Das Bundeskartellamt hat ein zwei Jahre andauerndes Verfahren gegen die Vertriebstochter der Deutschen Bahn beendet. DB Vertrieb sichert nun u.a. zu, dass auch andere Verkehrsunternehmen Tickets des Fernverkehrs verkaufen dürfen, auch über Automaten. Die Verkaufsprovisionen beim Fahrausweisverkauf sollen nun jeweils gleich hoch sein, egal, ob die DB für NE-Bahnen (nichtbundeseigene Bahnen) verkauft, oder umgekehrt NE-Bahnen für die DB und ihre Töchter. Schreyer ergänzt: „Wir danken dem Kartellamt für seine konsequente Haltung“.
Die Deutsche Bahn hat zwar, vor allem im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), einiges Terrain an ihre Mitbewerber abgeben müssen. Rund 30 % der Betriebsleistung im SPNV erbringen bereits heute nichtbundeseigene (NE-)Bahnen. Beim Verkauf von Fahrausweisen aber herrscht bis heute an vielen Stellen ein Quasi-Monopol der Deutschen Bahn vor.
Noch nicht vor langer Zeit ist der Verkauf von Tickets des Regionaltarifs der DB (der sogenannte C-Preis, für Nahverkehrsverbindungen außerhalb von Verkehrsverbünden) für den Vertrieb durch die anderen Bahnen geöffnet worden. Den Vertrieb von Fernverkehrstickets (also IC- und ICE-Tickets) hat die Deutsche Bahn ihren Konkurrenten bisher immer verwehrt, oder nur auf Umwegen über – kommerziell unattraktive – Agenturmodelle ermöglicht. Da jedoch die Aufgabenträger, also in der Regel die Landesorganisationen, die die Ausschreibungen im SPNV vornehmen, aus Rücksicht auf die Fahrgäste immer auch den Verkauf von Fernverkehrsfahrausweisen vorsehen, konnte es im Vertrieb kaum zu echtem Wettbewerb kommen. In manchen Fällen hat die Deutsche Bahn sogar Ladenbetreibern in Bahnhöfen per Klausel im Mietvertrag untersagt, Tickets der wenigen Konkurrenten der DB im Fernverkehr zu verkaufen. Dies wird es künftig nicht mehr geben.
Hinzu kam, dass die Deutsche Bahn in der Vergangenheit asymmetrische Provisionen verlangt hat – und auch durchsetzen konnte. D.h. dass sie in dem Fall, dass ein anderes Unternehmen einen Fahrausweis für eine DB-Strecke verkauft hat, eine deutlich niedrigere Provision gezahlt hat, als sie erhalten hat, wenn umgekehrt die Deutsche Bahn einen Fahrausweis für eine Strecke, die von einer NE-Bahn bedient wird, verkauft hat.
Das Bundeskartellamt hat nun die Verpflichtungszusagen der Deutschen Bahn für verbindlich erklärt und damit das Verfahren beendet. „Wir sind ein Stück näher an fairen Wettbewerbsbedingungen bei Tarif und Vertrieb. Der nächste Schritt muss die Schaffung eines einheitlichen, unternehmensunabhängigen Deutschland-Tarifs“ sein, skizziert Mofair-Geschäftsführer Dr. Matthias Stoffregen die nächste Aufgabe.