Mofair sieht sich durch Forderung des Bundesrates nach Korrekturen beim Eisenbahnregulierungsgesetz gestärkt

Mofair sieht sich durch Forderung des Bundesrates nach Korrekturen beim Eisenbahnregulierungsgesetz gestärkt

Berlin, 18.03.2016. Mofair, das Bündnis für fairen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr, sieht sich durch die deutliche Kritik des Bundesrates am „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“, dem sogenannten „Eisenbahnregulierungsgesetz“ (ERegG), gestärkt in seinen Forderungen. Mofair-Präsident Stephan Krenz sagte im Anschluss an die Bundesratssitzung: „Der vorliegende Entwurf des Eisenbahnregulierungsgesetzes ist klar verbesserungswürdig und fällt weit hinter den ursprünglichen Entwurf zurück. Wir begrüßen die vom Bundesrat erhobenen Forderungen an die Bundesregierung nach Korrekturen am Gesetz. Das gilt vor allem für die Einführung einer verbindlichen Begrenzung der Trassen- und Stationsentgelte auf die Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel, die im Entwurf der Bundesregierung so nicht enthalten ist.“

Krenz begrüßte auch die Bundesratsforderung nach Beibehaltung der zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle und dass es keine Verkürzung des unmittelbaren Rechtsschutzes für die Infrastrukturnutzer geben dürfe. Gleichzeitig forderte der Verbandspräsident neben mehr Mitsprache bei der Baustellenplanung und -umsetzung auch eine gesetzliche Regelung zur finanziellen Haftung der Infrastrukturbetreiber.

„Das Baustellenmanagement ist ein Riesenthema für die Wettbewerbsbahnen und muss dringend verbessert werden. Hier muss es zu Regelungen im Gesetz kommen, die einerseits eine echte Mitsprache der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger der Länder bei der Baustellenplanung ermöglichen und andererseits finanzielle Anreize für die Durchführung der Baustellen so setzen, dass die damit einhergehenden Verpflichtungen auch wirklich umgesetzt werden“, so Krenz.

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