Personalknappheit ist Herausforderung der Branche

Kündigung und Notvergabe keine Lösung

Berlin (24. September 2019):

mofair, das Bündnis der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr, sieht viele Fragen offen angesichts der Kündigung des Verkehrsvertrages für die Linien S1 und S4 der S-Bahn Rhein-Ruhr. Der VRR plant nun anstelle von Keolis mit DB Regio.

Dazu mofair-Präsident Christian Schreyer: „Wir alle haben Probleme mit der Personalknappheit, auch die DB Regio. Die Lösung kann nicht sein, Verkehrsverträge zu kündigen, die noch nicht mal begonnen wurden und damit noch mehr Unruhe in den Markt zu bringen. Ziel muss es sein, dass der wettbewerblich vergebene Vertrag erfüllt werden kann. Dazu müssen die Akteure der Branche zusammenarbeiten. Dazu gibt es gerade in Nordrhein-Westfalen sehr gute Ansätze.“

2016 sind die zwei Lose der S-Bahn Rhein-Ruhr im Wettbewerb vergeben worden. Der bisherige Betreiber DB Regio kam dabei nicht mehr zum Zug. Stattdessen ging ein Los an Abellio Rail NRW, das andere an Keolis. Seitdem haben sich beide Unternehmen auf die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorbereitet. Dies bedeutet insbesondere den Aufbau von Organisationsstrukturen, effizientem Management und Betriebsplanung sowie nicht zuletzt die Akquise von geeignetem Fahrpersonal. Diese gestaltet sich in den vergangenen Jahren zu nehmend schwieriger. Dies gilt ohne Unterschied für alle Betreiber.

Gerade in Nordrhein-Westfalen wurden verschiedene unternehmensübergreifende Initiativen gestartet, um der Personalknappheit zu begegnen. So gibt es die gemeinsame Imagekampagne der Bahnen in NRW (https://www.wir-machen-das.nrw/) und ein Abkommen über die gegenseitige Vergütung von Ausbildungskosten, wenn ein Triebfahrzeugführer nach der Ausbildung zu einem anderen Unternehmen wechselt. Das Unternehmen, das ausbildet, soll neben dem Verlust der Fachkraft nicht auch noch auf den Ausbildungskosten sitzen bleiben.

Vor diesem Hintergrund würde der VRR mit der abrupten Kündigung des Vertrags mit Keolis in zweierlei Hinsicht einen Präzedenzfall schaffen: Zum ersten Mal würde ein Verkehrsvertrag vor Betriebsaufnahme gekündigt; und zum ersten Mal würde ein Verkehrsvertrag aus einem Grund gekündigt werden, der alle EVU gleichermaßen betrifft. Vor allem beunruhigt eine solche Vorgehensweise den Markt für händeringend gesuchtes Personal zusätzlich und konterkariert die bisherigen Maßnahmen. Stattdessen sind gemeinsame Lösungen der Branche gefragt.

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Dr. Matthias Stoffregen

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