S-Bahn Berlin: Fahrzeugbeschaffung vom Betreibervertrag trennen

Das Kammergericht Berlin hat in seiner mündlichen Verhandlung am 24.01.2013 über die Vergabebeschwerde der S-Bahn Berlin GmbH, einer Tochter der Deutschen Bahn, angedeutet, den Fall dem EuGH vorlegen zu wollen. Streitpunkt ist die Vertragskonstruktion, nach der die Fahrzeuge vom Betreiber auch über das Ende der Vertragslaufzeit für den Betreibervertrag für eine weitere Vertragsperiode vorgehalten und gewartet werden müssen, selbst wenn ein anderer Betreiber im Wettbewerb zum Zuge kommt. Vor allem an der langen Laufzeit stößt sich das Kammergericht.

„Angesichts der hohen Investitionen und der Sondersituation, dass die Fahrzeuge nur auf dem S-Bahn-Netz nutzbar sind, haben wir der Politik immer wieder empfohlen, die Fahrzeugbeschaffung von der Vergabe des Betreibervertrages zu trennen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, der Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße. „Die Trennung ist nach dem Hinweis des Kammergerichts das Gebot der Stunde, um nicht noch mehr Zeit vergehen zu lassen.“

Hersteller und Finanzunternehmen stehen bereit, eine solche Lösung umzusetzen. In einem ersten Schritt hatte die Senatsverwaltung für Verkehr im EU-Amtsblatt bereits am 10.9.2011 ein Interessenbekundungsverfahren zum Fahrzeugdienstleistungsmodell betreffend die Beschaffung, Instandhaltung und Bereitstellung von S-Bahn-Fahrzeugen für das Land Berlin eingeleitet. Daraufhin haben namhafte Hersteller und Finanziers ihr Interesse bekundet. Es sei völlig unverständlich, dass dieser Weg nicht weiter beschritten wurde. Hier müsse wieder angesetzt werden, sagte der mofair-Präsident.

Die Vergabe des Beschaffungsvertrages für die Fahrzeuge könnte nach den bereits getätigten Vorarbeiten recht zügig erfolgen. Für die Ausschreibung des Betreibervertrages wäre es auch in zwei oder drei Jahren noch früh genug.

Eine Direktvergabe des S-Bahn-Verkehrs an die BVG kann keine Lösung sein. Weder stehen dort entsprechende Personalkapazitäten bereit, noch ist Problem der Finanzierung lösbar, da die Beschaffung nur über Kredite möglich wäre, die den Haushalt des Landes belasten.

Eine Beschaffung, Bereitstellung und Finanzierung der S-Bahn-Fahrzeuge durch ein privates Konsortium belastet dagegen nicht den Haushalt, wenn das Land Berlin sich auf eine Einsatzgarantie der von dem privaten Konsortium bereitgestellten Fahrzeuge für den Betreibervertrag beschränkt.

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 31.01.2013

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