S-Bahn-Direktvergabe an Deutsche Bahn ist rechtswidrig

Der Berliner Senat hat im Amtsblatt der EU angekündigt, für die Übergangszeit von 2017 bis 2023 bis also die neuen Fahrzeuge der laufenden Ausschreibung zur Verfügung stehen, eine Direktvergabe des S-Bahn-Verkehrs an die Deutsche Bahn vornehmen zu wollen.

„Diese Direktvergabe ist rechtswidrig“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße heute in Berlin. „Der Senat hat den Zeitdruck, unter dem er steht und auf den er sich jetzt beruft, um die Direktvergabe zu begründen, nämlich selbst verursacht.“

Der BGH hat am 08.02.2011 entschieden, dass Verkehrsverträge auszuschreiben sind. Bis Ende 2017 läuft der Vertrag mit der S-Bahn-Berlin GmbH. Damals waren es fast noch sieben volle Jahre um die Ausschreibung durchzuführen, die Fahrzeuge zu beschaffen und den Betrieb aufzunehmen. Für die Ausschreibung selbst hätte man 1 Jahr gebraucht, für die Herstellung der Fahrzeuge 4 Jahre und für die Betriebsaufnahme ein weiteres Jahr, also Zeit genug. Diese Zeit hat der Senat weitgehend vertrödelt.

Im Herbst 2011 begann die damalige Verkehrssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, die Ausschreibung eines Teilnetzes vorzubereiten und wurde vom Senat und der Berliner SPD gestoppt. Im Juni 2012 beschloss der Senat dann doch das Teilnetz gegen den Widerstand der SPD auszuschreiben. Um das Fahrzeugrisiko für das Land Berlin gering zu halten, sollte das Verkehrsunternehmen, die Fahrzeuge nicht nur für ein Periode von 15 Jahren sondern für die Lebensdauer von 30 Jahren bereithalten. Dagegen hat die Deutsche Bahn geklagt. Der Senat änderte daraufhin sein Konzept und startete die Ausschreibung neu.

Inzwischen sind drei der ursprünglichen Bewerber wegen der Komplexität der Ausschreibung wieder abgesprungen. Nur noch die Deutsche Bahn und National Express sind im Bewerbungsverfahren, das mit der unvermittelten öffentlichen Ankündigung einer Direktvergabe an die Deutsche Bahn vielleicht torpediert werden könnte.

„Die Lösung für die Übergangszeit hätte in den Bietergesprächen gesucht werden müssen. So wie der Senat jetzt agiert, hat man das Gefühl, als wolle man auch National Express vergraulen.“ Würde sich National Express zurückziehen, wäre nur noch die Deutsche Bahn im Spiel. Das dürfte den Berliner Senat teuer zu stehen kommen. „Die Deutsche Bahn könnte als einziger Bieter fordern, was sie möchte. Der Senat wäre den Forderungen schutzlos ausgesetzt, “ so Wolfgang Meyer.

Um das zu verhindern, muss das Land Berlin seine Strategie ändern. Weder verfügen die Deutsche Bahn noch die irgendein anderer Bewerber ab 2017 über geeignete Fahrzeuge. Die derzeit von der S-Bahn genutzten Fahrzeuge sind ab 2017 bei unveränderter Technik und Ausstattung nicht mehr nutzbar und haben keine Zulassung vom Eisenbahnbundesamt mehr. Deshalb muss der Senat Geld zur Verfügung stellen, um diese Fahrzeuge für eine Übergangszeit aufzurüsten. Das macht aber aus rechtlichen und faktischen Gründen nur Sinn, wenn er die Fahrzeuge übernimmt.

Der Hinweis des Senates, er wolle keine Verantwortung für die Fahrzeuge übernehmen geht fehl. Wenn er sie nicht übernimmt, begibt er sich einerseits erneut in die Hand der Deutschen Bahn. Was das bedeutet, daran sollte er sich eigentlich noch erinnern können. Andererseits zwingt ihn das Vergaberecht zu einer fairen Ausschreibung. Und eine faire Ausschreibung ist jetzt nur noch in dieser Form möglich. Die Situation, in der sich der Senat befindet, hat er sich selbst zuzuschreiben.

Dass eine faire Gestaltung des Interimsverkehrs möglich ist, zeigt das Land Baden-Württemberg, das sich in einer ähnlichen Lage befindet und die Interimsverkehre rechtskonform ausgeschrieben hat.
Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 28.07.2014

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