Schieneninfrastruktur konsequent auf Qualität ausrichten!

mofair-Positionspapier fordert Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs

Berlin (8. Juli 2021):

mofair, der Verband der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr, fordert eine strikte Qualitätsausrichtung der Schieneninfrastruktur. Dazu gehören ein Ende der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb des DB-Konzerns, eine Fusion der DB-Monopolbereiche und die Finanzierung des Infrastrukturausbaus und der Instandhaltung durch einen überjährigen Fonds. Die Trassenpreise sollen auf die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs (Grenzkosten) gesenkt werden.

Dazu mofair-Präsident Tobias Heinemann: „Der Bundesgerichtshof hat alle Zweifel ausgeräumt, dass für einen funktionierenden Eisenbahnbetrieb eine hervorragende Infrastrukturqualität Grundvoraussetzung ist. So wie sie heute aufgestellt sind, können die Monopolbereiche des DB-Konzerns das nicht leisten. Sie werden zerrissen zwischen den Qualitätsanforderungen einerseits und der Verpflichtung zur Gewinnmaximierung andererseits. Die Politik ist gefordert, diesen Widerspruch aufzulösen, indem sie die DB-Infrastrukturgesellschaften anders bewirtschaftet als die im Wettbewerb stehenden Teile. Für die Infrastruktur sind volkswirtschaftliche Ziele sinnvoll, ja notwendig, aber auch nur für sie.“

Erklärtes gemeinsames politisches Ziel (fast) aller Parteien ist eine deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen auf der Schiene. Eine Grundvoraussetzung dafür ist eine hervorragende Schieneninfrastruktur. Dafür ist viel Geld, auch zusätzliches Geld, erforderlich.

Aber nicht nur: Die Erfahrung zeigt, dass die Infrastrukturteile des Deutsche-Bahn-Konzerns in ihrer heutigen Verfasstheit überfordert sind, die politisch geforderte Qualität zu bringen, wenn sie gleichzeitig dem Gewinnerzielungszwang unterworfen sind, beispielsweise lange im Voraus geplante Renditen im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) an den Bund abführen müssen. Die Folge sind etwa „überbuchte“ Streckenabschnitte, auf denen zur Erlösmaximierung mehr Kapazität verkauft wird, als stabil und fahrplangerecht gefahren werden kann. So wird das Vertrauen in den Erfolg der Verkehrswende zunichtegemacht.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Februar 2021 hat diesen Zielkonflikt weiter zugespitzt. Es hat klargestellt, dass die DB Netz

  1. Trassen nicht nur irgendwann, sondern vor allem pünktlich zur Verfügung stellen muss und
  2. für wirtschaftliche Folgeschäden bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen grundsätzlich haftet, sofern sie für Verzögerungen verantwortlich ist.
  1. Ferner deutet das Urteil eine Beweislastumkehr zumindest an: DB Netz muss im Zweifel darlegen, dass sie alles für die pünktliche Verkehrsabwicklung getan hat, denn sie hat immer einen Informationsvorsprung gegenüber den Nutzern der Infrastruktur.

Damit ist höchstgerichtlich festgestellt, dass die DB Netz Qualität liefern muss, wenn sie eigentlich notwendige Rückstellungen in gewaltiger Höhe vermeiden will. Außerdem drohen perspektivisch Unmengen von Gerichtsverfahren. Aus Sicht des Eisenbahnsystems wäre das keine gute Entwicklung – die Verkehrsunternehmen wollen fahren, nicht prozessieren.

Die Politik muss nun die Konsequenzen ziehen, Monopol– und Wettbewerbsbereiche des heutigen integrierten Konzern klar trennen, die Monopolbereiche strikt auf Qualität programmieren und dem Infrastrukturmanagement widerspruchsfreie Leitlinien geben.

Das mofair-Positionspapier steht unter www.mofair.de zum Download bereit:

Schieneninfrastruktur konsequent an Qualität ausrichten! – mofair e. V.

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Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

Tel +4930509313041