Trassenpreisbremse für alle – grundlegende Reform jetzt angehen

Verdopplung der Leistung im Schienenpersonenfernverkehr sonst illusorisch

 

Berlin (26. Februar 2024):

Die DB feiert sich für die vermeintlich gelungene Generalprobe der Riedbahnsanierung; die Bundesregierung meint, mit der rein handelsregisterlichen Errichtung der DB InFrago habe sie den wesentlichen Schritt zur Gemeinwohlorientierung bereits getan. Dabei zeigt sich: Die Generalsanierung wird immer teurer. Um sie durchführen zu können, kommen Neu- und Ausbau sowie Digitalisierung praktisch zum Erliegen. Und die Generalsanierung wird inhaltlich entkernt: Es werden weniger Gewerke umgesetzt und die zu sanierenden Strecken kürzer – bei gleichzeitiger Verlängerung der Vollsperrungen. Steuerung und Kontrolle der InFrago dagegen sind genauso lax und ineffizient wie bisher bei DB Netz.

Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Trassenpreise völlig entkoppelt von der teilweise miserablen Qualität weiter wachsen. Für das Jahr 2025 allein deutet sich eine Steigerung um über 20 %(!) im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) an.

mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann:
„Die Klimaziele im Verkehr geraten in immer weitere Ferne, wenn die Betreiber schon die bestehenden Leistungen wegen hoher Trassenpreise kaum mehr finanzieren können. Der Platzhirsch DB Fernverkehr denkt bereits konkret über Angebotskürzungen nach. Neue Angebote weiterer Betreiber und notwendige Ausweitungen bestehender Angebote erscheinen so kaum denkbar.

Als Sofortmaßnahme fordern wir, den Anstieg der Trassenpreise für alle Verkehrsarten auf der Schiene zu deckeln, wie bisher schon für den Nahverkehr. Und dann brauchen wir unverzüglich eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems. Es muss sich künftig an den Grenzkosten orientieren und die gebotene Infrastrukturqualität berücksichtigen. Die Gemeinwohlorientierung muss gerade in den Preisen der InFrago für ihre Produkte, also Schienenwegskapazität, Ausdruck finden. Diese müssen so gestaltet werden, dass die Klimaziele erreicht werden können, auch wenn es dafür Gesetzesänderungen bedarf.“

Verschiedene Effekte – darunter die allgemeine Inflation und die Überführung der Kosten für Personenbahnsteige in die Trassengebühren[1] – werden für das Fahrplanjahr 2025 zu erheblichen Trassenpreissteigerungen führen, vor allem in den nicht durch die „Trassenpreisbremse“ des § 37 Abs. 2 ERegG abgesicherten Verkehrsarten Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr.

Ging man bisher schon von Erhöhungen von 19,5 % im SPFV aus, deutet sich jetzt angesichts einer Nachmeldung der DB InFrago AG eine noch höhere Steigerung um über 20 % an. Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde muss bis Ende März 2024 entscheiden. Der derzeitige regulierungsrechtliche Spielraum ist dabei eher gering.

Allerdings deutete sich im laufenden Verfahren[2] an, dass es erhebliche Interpretationsunterschiede gibt, was die Bedeutung der „absoluten Markttragfähigkeit“ (§ 36 Abs. 2 S. 3 ERegG) angeht. Die Bundesnetzagentur scheint derzeit davon auszugehen, dass diese nur dann nicht mehr gegeben wäre, wenn die Trassenpreise so hoch wären, dass es gar keinen SPFV mehr gäbe, von keinem Unternehmen. Das ist eine Interpretation, die offensichtlich am Willen des Gesetzgebers vorbeigeht.

[1] Siehe ausführlicher unsere Presseinformation vom 5. Januar 2024: InFrago: Qualität im Keller – Preise durch die Decke?

[2] Az: BK10-23-0400_E.

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Dr. Matthias Stoffregen

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