Verkehrsausschuss des EP verabschiedet Kompromiss zum 4. Eisenbahnpaket

Der Verkehrsausschusss des Europäischen Parlamentes hat heute einen Kompromiss zum 4. Eisenbahnpaket verabschiedet, der die weitere Entwicklung des europäischen Eisenbahnmarktes ermöglicht. Mit Mehrheit stimmte der Ausschuss für die Chinese walls bezüglich der finanziellen und personellen Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers, so wie diese der Berichterstatter, der belgische Sozialist Said El Khadraoui, entwickelt und vorgeschlagen hatte.

„Der Kompromiss entspricht zwar nicht wortwörtlich dem Vorschlag der Kommission, aber auch damit kann die finanzielle und personelle Unabhängigkeit des Infrastukturbetreibers sichergestellt werden“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße heute in Brüssel.

In der nun beschlossenen Fassung sind die Chinese walls in finanzieller Hinsicht gegenüber dem Entwurf der Kommission nahezu unverändert geblieben. Hilfreich war sicher, dass die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung bezüglich der Gewinne des Netzes eine Wiederinvestitionspflicht statuierte. Damit war eine wichtige Hürde beiseite geräumt worden.

Besonders umstritten waren die Regelungen zur personellen Unabhängigkeit des Aufsichtsrates und des Vorstandes des Infrastukturbetreibers. Die personelle Unabhängigkeit wird grundsätzlich in der Richtlinie selbst festgeschrieben. Einzelheiten müssen die Regulierungsbehörden regeln. Sie müssen Richtlinien erlassen über die konkreten Modalitäten der Personalbestellung, über Karenzzeiten für einen Funktionswechsel in einem integrierten Eisenbahnunternehmen und über finanzielle Prämien.

Dieses Regelwerk muss sicherstellen, dass der Vorstand von DB Netz unabhängig von der Holding und den Transportunternehmen ist und keine sensiblen Informationen zwischen dem Netz und den übrigen Teilen des integrierten Eisenbahnunternehmens ausgetauscht werden können. Diese Regelwerke sind genauso bindend wie der Inhalt der Richtlinie.

Für Deutschland bedeutet dies, dass die Aufsichtsratsmitglieder von DB Netz von der Bundesregierung ernannt werden müssen und nicht mehr aus dem Vorstand der DB-Holding stammen können. Doppelmandate und nahtloser Wechsel von Mitgliedern des Managements von der Infrastruktur in die Transportunternehmen oder die Holding und umgekehrt, dürften der Vergangenheit angehören.

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 17.12.2013

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