Vermittlungsausschuss muss beim Eisenbahnregulierungsgesetz Kompromisse finden

Die Monopolkommission hat gestern, am 20.06.2013, ihr Sondergutachten 2013 zur Wettbewerbsentwicklung auf dem Eisenbahnmarkt vorgestellt. Sie kommt darin zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung des Wettbewerbs auf den deutschen Märkten für Personen- und Güterverkehr unbefriedigend bleibt und fordert deshalb die unverzügliche Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich.

Bekanntlich hatte der Bundesrat den Gesetzesbeschluss des Bundestages abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss wird sich am 26.06.2013 mit dem Gesetzentwurf befassen.

„Es ist die vornehme Aufgabe des Vermittlungsausschusses Kompromisse finden, “ sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße. „Kompromisse sind im Sinne der Fahrgäste und der Verkehrsunternehmen erforderlich und möglich. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses müssen sich ihrer Verantwortung stellen.“

Und die Kompromisse liegen auf der Hand. Die Trennung von Netz und Transport, so wie der Bundesrat sie fordert, lässt sich jetzt nicht durchsetzen. Bleiben die Länder bei dieser Forderung, wird das Gesetz scheitern. Im Gegenzug könnte der Bundesrat in folgenden Punkten Verbesserungen erreichen:

1. Alle Kosten der Trassen müssen der Regulierung unterliegen; die derzeitigen Ausnahmen, die das Gesetz entwerten, müssen fallen.

2. Beim Bahnstrom muss der Auslastungsrabatt verboten und der Bremsstrom, so wie in Österreich vom Bruttostrombezug abgesetzt werden.

3. Der Vertrieb muss unabhängig und nichtdiskriminierend gestaltet werden.

4. Auch die Höhe der Eigenkapitalverzinsung ist lösbar, wenn auf die spezifische Risikosituation, Finanzierungsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben für die jeweilige Eisenbahninfrastruktur abgestellt wird.

5. Nicht zuletzt muss das Billigkeitsprinzip nach § 315 BGB solange weitergelten, wie die Regulierung durch die Bundesnetzagentur unzureichend ausgestaltet ist.

„Der Vermittlungsausschuss sollte sich für das Machbare entscheiden“, sagte der mofair-Präsident. „Keine Kompromisse zu suchen und das Gesetz scheitern zu lassen, schadet dem Wettbewerb, den Verkehrsunternehmen und nicht zuletzt den Fahrgästen, für die Veranstaltung Eisenbahn überhaupt stattfindet.“

Quelle: Pressemitteilung von mofair e.V. vom 21.06.2013

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