Wirksame Ausgaben- und Erfolgskontrolle ist nötig und keine Privatangelegenheit der DB AG

Bundesrechnungshof belegt Notwendigkeit echter Strukturreformen bei der gemeinwohlorientierten Schieneninfrastrukturgesellschaft

 Berlin (7. September 2023):

Der neue Sonderbericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestages lässt aufhorchen: Die Rechnungsprüfer monieren, dass ihnen die Deutsche Bahn wesentliche Unterlagen, bei denen es um die korrekte Verwendung von Milliardenmitteln aus dem Haushalt ging, nicht zur Prüfung zur Verfügung gestellt hat. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt indirekt die DB, indem es dem Bundesrechnungshof empfiehlt, gegen die DB beim Verwaltungsgericht zu klagen. Ein Bundesministerium fordert also eine oberste Bundesbehörde auf, das größte Staatsunternehmen vor Gericht zur Herausgabe von Akten zu zwingen, statt es als Eigentümervertreter und Budgetverantwortlicher direkt anzuweisen.

mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann: „Die gesamte Bahnbranche ist sich absolut einig, dass die im Koalitionsausschuss Ende März als zusätzlicher Bedarf anerkannten 45 Milliarden Euro für die vier Jahre 2024-27 dringend erforderlich sind, um das Netz wieder in einen qualitativ hochwertigen Zustand zu bringen und schneller auszubauen. Für uns ist aber auch selbstverständlich, dass die Mittelverwendung bei aller notwendigen Entbürokratisierung absolut transparent sein muss. Das bisherige Gebaren der Deutsche Bahn AG und des Verkehrsministeriums ist hier absolut kontraproduktiv. Wir brauchen das Vertrauen von Politik und Bevölkerung, um die Milliardenmittel zu begründen. Gegenüber den Rechnungsprüfern zu mauern, hilft da überhaupt nicht.

Die GÜTERBAHNEN-Vorstandsvorsitzender Ludolf Kerkeling: „Die DB führt sich auf wie ein Staat im Staate. Wenn praktisch kein Projekt ohne Kostenüberschreitungen auskommt, sind detaillierte Erklärungen statt Schweigen angezeigt. Die Schieneninfrastruktur hat ein eklatantes Transparenzproblem. Der Bericht bestätigt unsere Forderung nach einer Eröffnungsbilanz als Beginn des Weges zu einer gemeinwohlorientierten Schieneninfrastrukturgesellschaft.“

 

Die Verweigerungshaltung der DB stützt sich auf einen Passus aus dem DB-Gründungsgesetz. Dieses wollte zwar einerseits Prüfungsrechte des Rechnungshofs bei dem formal privatisierten Staatsunternehmen beibehalten, diese andererseits aber etwa gegenüber Gliederungen der Hoheitsverwaltung einschränken. Seinerzeit (Gesetzesbeschluss 1993) verfolgte der Bund das Ziel, dass sich auch die Infrastruktursparten der bundeseigenen Eisenbahnen nach der umfassenden Entschuldung dauerhaft aus sich selbst heraus finanzieren würden. Ein Vierteljahrhundert später ist klar, dass dies eine Illusion ist und auch bleiben wird. Ohne eine öffentliche Finanzierung der Schieneninfrastruktur ist ein Ende des Verfalls nicht möglich, an Aus- und Neubau gar nicht zu denken.

Dass das Bundesverkehrsministerium nicht nur die DB selbst ungenügend kontrolliert – was mofair und die GÜTERBAHNEN schon häufig kritisiert haben -, sondern den Bundesrechnungshof auch noch zynisch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit verweist, ist ein beispielloser Vorgang.

Dabei müssten alle Verantwortlichen derzeit und in Zukunft alles tun, um auch nur den leisesten Zweifel an der künftig zu erwartenden effizienten Bewirtschaftung von Steuergeldern für die Schieneninfrastruktur durch „maximale Transparenz“ (DB-Infrastrukturvorstand Berthold Huber) auszuräumen und auch nicht neu entstehen zu lassen.

Stattdessen sät der BRH-Bericht neuerliche Zweifel am Willen und der Kompetenz des BMDV, das größte Staatsunternehmen selbst effizient zu führen. Das gilt leider wohl auch für die Zukunft.

Die „Steuerung des Bundes durch Finanzierung“, die das BMDV in seinen derzeitigen Überlegungen herausstellt, ist ungeeignet. Mehr Geld führt nicht automatisch zu besseren Ergebnissen. Wenn der Reiter den „Goldenen Zügel“ verlängert, springt das Pferd deswegen nicht höher.

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Dr. Matthias Stoffregen

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