Zur neuen Reihung der „Generalsanierungen“

heutige Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG

Berlin (5. September 2025):

Die Bahnverbände VDV, DIE GÜTERBAHNEN und mofair nehmen die von der Deutschen Bahn AG angekündigte neue Reihung der „Generalsanierungen“ und deren Bestätigung durch das Bundesverkehrsministerium zur Kenntnis.

Die Verbände begrüßen, dass nunmehr terminliche Klarheit besteht. Diese schafft Planungssicherheit für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und mindert Belastungsspitzen sowohl für das Netz als auch für die Bauwirtschaft. Durch die Kopplung der Generalsanierungen an die Laufzeit des Sondervermögens bis 2036 ergibt sich zudem die Chance, Baukostensteigerungen zu begrenzen, mehr Wettbewerb bei der Vergabe von Bauleistungen zu erreichen und die finanziellen Mittel gezielter und effizienter einzusetzen.

Gleichzeitig weisen die Bahnverbände darauf hin, dass wesentliche Fragen im Zusammenhang mit den „Generalsanierungen“ weiterhin ungeklärt sind. Solange diese nicht beantwortet sind, ist eine abschließende Bewertung der vorgestellten Reihung nicht möglich. Aus Sicht der Branche sind folgende Punkte von zentraler Bedeutung:

  1. Transparenz und Kommunikation: Umfassende Konsultation der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu allen vor- und nachlaufenden Sperrungen, um Auswirkungen auf Regel- und Gelegenheitsverkehre zuverlässig einschätzen zu können.
  2. Sperrkonzepte im Einzelfall prüfen und anpassen.
  3. Umleiterstrecken ertüchtigen: Vor Beginn einer neuen Streckensanierung müssen die vorgesehenen Umleiterstrecken ausgebaut sein, damit während der Bauzeit möglichst wenig Kapazität verloren geht. Die Baufreiheit auf Hauptumleiterstrecken ist sicherzustellen.
  4. Kapazität realistisch bemessen: Die Leistungsfähigkeit der Umleiterstrecken ist frühzeitig, realistisch und gemeinsam mit der Branche abzuschätzen sowie verbindlich in der Zugangsregulierung zu verankern. Pauschale Leistungskürzungen „auf Vorrat“ dürfen nicht erfolgen.
  5. Regelwerke anpassen: Temporäre Stresssituationen im Netz erfordern eine entsprechende Anpassung bestehender Vorschriften.
  6. Folgekosten berücksichtigen: Die durch die Sanierungen entstehenden Folgekosten für Zugangsberechtigte müssen realistisch kalkuliert, in die Gesamtkosten einbezogen und vom Bund getragen werden.
  7. Verbindliche Standards umsetzen: Einheitliche Layoutstandards sind einzuhalten; die Ausrüstung der Korridore mit ETCS muss obligatorisch erfolgen.
  8. Baufreiheit sichern: Nach Abschluss einer Generalsanierung muss für mindestens fünf Jahre Baufreiheit gewährleistet sein.

Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Projekte, die infolge der nun verschobenen „Generalsanierungen“ zusätzlich erforderlich werden, weil einzelne Gewerke bereits vorzeitig erneuerungsbedürftig sind.

Pressekontakt
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Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

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