Vergabekammer Westfalen stoppt vergaberechtswidrige Direktvergabe der Anerkennung von Nahverkehrstarifen an die DB Fernverkehr.
Der Zwang zur Eigenwirtschaftlichkeit bei Fernverkehrsverbindungen kann seltsame Blüten treiben; so etwa die, dass Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr unmoralischen Angeboten der DB Fernverkehr erliegen: Für die Anerkennung von Verbund- und anderen Nahverkehrstarifen im Fernverkehrszug verlangt DB Fernverkehr dann einen Ausgleich aus Regionalisierungsmitteln. Um dies rechtlich abzusichern, sollte nun diese Anerkennung per Direktvergabe durch zwei Aufgabenträger entlang der „Mitte-Deutschland-Verbindung“ erfolgen. Die Vergabekammer Westfalen hat dieses Ansinnen als vergaberechtswidrig gestoppt: „Zughalt“ berichtet darüber. Auch die „Welt“ nimmt sich der Thematik in einem ausführlicheren Artikel an.