Um die Verantwortung für Schlechtleistungen bei Baustellen geht es in einem aktuellen Gerichtsverfahren gegen die DB Netz

Wenn ein Eisenbahnverkehrsunternehmen unpünktlich ist, muss es seinem Auftraggeber dafür eine Vertragsstrafe zahlen – und zwar auch dann, wenn die Unpünktlichkeit dem schlechten Infrastrukturzustand geschuldet ist. Weder kann das EVU die Infrastruktur selbst verbessern, noch kann es derzeit seinen Schaden aus der Vertragsstrafe an den Verursacher, die DB Netz weiterreichen. Mofair kritisiert dies und setzt sich für eine Änderung ein. Das mofair-Mitgliedsunternehmen Transdev hat nun einen Musterprozess gegen die DB Netz angestrengt. Dazu berichteten die „Stuttgarter Nachrichten“ am 12. September. Zum Artikel.