Rechtswidrige Entgelte gekippt

Die DB Netz AG muss zu viel eingeforderte Trassenentgelte zurückzahlen. In einer Entscheidung vom 9. Februar 2017 gab das Landgericht Frankfurt einer Klage von Transdev Regio Ost vollumfänglich statt. In den in Rede stehenden Jahren hatte die DB Netz AG ein sogenanntes „Reduzierungsentgelt“ gefordert und auch erhalten. Es betraf Fälle, in denen Verkehrsunternehmen durch einen Rahmenvertrag Schienenwegkapazitäten für mehrere Fahrplanperioden „vorbestellt“ hatten, dann aber in den jeweiligen Jahresfahrplänen nicht in vollem Umfang auch anmeldeten. Im konkreten Fall hatte der zuständige Aufgabenträger SPNV-Leistungen in erheblich geringerem Umfang als ursprünglich geplant bestellt, so dass die reservierten Trassenkapazitäten vom Verkehrsunternehmen nicht genutzt werden konnten. Das Verkehrsunternehmen hatte auf die Entscheidungen des Aufgabenträgers jedoch keinen Einfluss. Vor allem aber enthielt das damalige Trassenpreissystem eine Klausel, nach der Reduzierungsentgelte nicht zu zahlen waren, wenn die nicht abgerufenen Trassenkapazitäten durch Neu- oder Mehrbestellungen an anderer Stelle wieder ausgeglichen wurden. Dieses konnten aber nur größere Verkehrsunternehmen. Insofern lag hier eine eindeutige Diskriminierung vor.

Die DB Netz AG hat die hier in Rede stehenden problematischen Regelungen zwischenzeitlich geändert. Die Gerichtsentscheidung zeigt aber erneut, wie wichtig auch jetzt noch die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB ist, zumindest, um zuviel gezahlte Trassenentgelte aus zurückliegenden Jahren einfordern zu können.

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