Verkaufsrechte und einheitliche Regelungen für den bundesweiten Fahrausweisverkauf
Die als zersplittert wahrgenommene Preis- und Verkaufslandschaft für Tickets des öffentlichen Verkehrs gilt als wesentliches Hindernis für mehr Fahrgäste in Bussen und Bahnen. Die „Brancheninitiative Gegenseitiger Verkauf“ (BIGV) aus DB-Unternehmen, Wettbewerbsbahnen, Aufgabenträgern im SPNV. Verkehrsverbünden und Verbänden hat sich nun auf Eckpunkte verständigt, nach denen künftig Fahrausweise verkauft werden sollen: Grundsätzlich sollen alle Partner der offenen Initiative, alle Fahrausweise verkaufen dürfen, und dies nach einheitlichen Regeln. Auch hinsichtlich der Vertriebskanäle gibt es Beschränkungen mehr. Beispielsweise können künftig Fahrausweise des Bahnfernverkehrs von allen anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und aus Verkehrsverbünden heraus verkauft werden. Allerdings müssen diese Rechte je dezentral schrittweise umgesetzt werden. Das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Die gemeinsame Absichtserklärung können Sie [hier] nachlesen.