Bundesfinanzierung und Wettbewerb

Schienenersatzverkehr während der Generalsanierungen

Über Jahrzehnte hat der per Grundgesetzt dazu verpflichtete Bund zu wenig Geld in den Erhalt der Schieneninfrastruktur gegeben. Der Zustand ist nun so bescheiden, dass nach Auffassung der DB, die sich der Bund zu eigen gemacht hat, nur noch „Generalsanierungen“ der am stärksten beanspruchten Strecken einen Ausweg bieten können. Der Bund weigert sich aber, die bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen anfallenden Folgekosten für die Vollsperrungen, etwa für den notwenigen, aufwändigen Schienenersatzverkehr, zu tragen. Darüber verhandeln die Länder nun mit ihm im Rahmen der Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetztes (BSWAG). Zum Stand des SEV und was beachtet werden muss, damit die Verkehre auch wettbewerblich fair organisiert werden, berichtet unser Papier.

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