Der Berg kreißte…

Entwurf zur Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes enttäuscht

Gute vier Jahre nach Inkrafttretens und ein Jahre nach dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur legt die Bundesregierung jetzt einen Entwurf zur Novellierung des ERegG vor, aber: Der Entwurf enttäuscht auf ganzer Linie. Jahrelange Erfahrungen mit dem bisherigen Funktionieren oder auch Nichtfunktionieren des Gesetzes werden unzureichend reflektiert. Weder die Anregungen der Bundesnetzagentur als den „internen“ Experten werden konsequent aufgegriffen noch die Anregungen der Monopolkommission oder der Verbände. Potenziell kontroverse Themen werden ängstlich umschifft. So kann das Gesetz aber seinen Zweck, nämlich mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, auch künftig nicht erfüllen.

Politische Vorfestlegungen, so verständlich deren Beachtung aus Sicht des Ministeriums grundsätzlich ist, werden mit zum Teil haarsträubenden Argumenten rationalisiert.

Die bisherigen Änderungsvorschläge ergeben keine wirkliche „Novelle“ des Gesetzes. Auch die Diskussionen zur Implementierung des Deutschlandtakts nimmt der Entwurf ungenügend auf. Diese sind bereits weiter gediehen, als es der Entwurf vermuten lässt. Stattdessen sollen Rahmenverträge erneut eingeführt werden, obwohl deren Nutzen für den Deutschlandtakt zumindest zweifelhaft sein dürfte.

Der Deutschlandtakt ist die gemeinschaftliche Zieldefinition des Schienenverkehrs für das 21. Jahrhundert in Deutschland. Um dieses Ziel erreichen zu können, benötigen wir auch ein darauf ausgerichtetes Regulierungsgesetz. Diese Anforderungen zur Implementierung der Rahmenbedingungen für den Deutschlandtakt sind im aktuellen Entwurf daher noch deutlich nachzuschärfen.

Letztlich leistet der Entwurf solide nur die Anpassung an zwischenzeitlich geändertes europäisches Recht, etwa an die Durchführungsverordnungen zu Rahmenverträgen und zu Serviceeinrichtungen sowie an den Annex VII der Richtlinie 2012/34/EU zum Verfahren der Trassenzuweisungen. Positiv ist die Stärkung der Bundesnetzagentur durch die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Diese Änderungen ergeben aber keine echte „Novelle“ des Gesetzes, sondern lediglich ein „Bereinigungsgesetz“, das keine neuen Akzente setzt.

Letztlich ist dieser Entwurf nicht zur Annahme zu empfehlen. Eine gründliche Überarbeitung ist selbst dann vonnöten, wenn man sich aus strategischen Gründen allein auf Fragen des Netzzugangs im Rahmen des Deutschlandtakts beschränken würde und die strittigen Fragen zur Zukunft des Eisenbahnsystems in Deutschland nicht berücksichtigt.

Neue Akzente können und müssen aber dringend gesetzt werden, spätestens in einer weiteren Novelle in der nächsten Legislaturperiode. Vorschläge dazu gibt es zuhauf. mofair hat diese in dieser Stellungnahme sowie in der Stellungnahme zum Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zum ERegG im vergangenen Jahr gemacht.

Die Stellungnahme finden Sie [hier].

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Dr. Matthias Stoffregen

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