Keine Gebühren für die Leistungen der Regulierungsbehörde

mofair lehnt auch neuen Verordnungsentwurf ab

Obwohl die Ablehnung durch die Verbände beim ersten Anlauf 2019 einhellig war, legt das Bundesverkehrsministerium einen neuen Entwurf einer Gebührenverordnung nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz vor. Danach würden Verfahren vor der Bundesnetzagentur gebührenpflichtig. Zwar wird die Zahl der Gebührentatbestände im neuen Entwurf leicht gesenkt und würden die potenziellen Gebühreneinnahmen ebenfalls gegenüber dem 2019er Entwurf sinken. Dennoch bleiben Gebühren dieser Art ein Unding: Im Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern schwächen sie die Schiene – auf der Straße gibt es keine vergleichbaren Verfahren – und im intramodalen Wettbewerb ebenfalls: Strengen Wettbewerbsunternehmen Verfahren gegen die DB Netz an, sind so oder so Gebühren fällig, die die DB Netz in den Folgejahren wieder bei ihren zu deckenden Kosten ansetzen kann, die durch Trassengebühren der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu decken sind. Die mofair-Stellungnahme finden Sie [hier].

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Dr. Matthias Stoffregen

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