Keine weitere Benachteiligung der Schiene

Für das Sicherheitsmanagementsystem der Eisenbahnen gibt es einen europaweiten Rahmen. Die Gesetzgebung fand in den Jahren 2011 und 2012 statt und ist seit 2013 in Kraft. Für die Detailumsetzung in deutsches Recht, ließ sich die Bundesregierung lange Zeit. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft die jeweiligen Sicherheitsmanagementsysteme der Eisenbahnunternehmen und erteilt Sicherheitsbescheinigung bzw. so genannte „Nationale Bescheinigungen“, wenn das betreffende Unternehmen bereits die Sicherheitsbescheinigung eines anderen EU-Mitgliedsstaats besitzt. Für den Aufwand des EBA wird auch heute schon eine Gebühr fällig. Dadurch ist die Eisenbahn gegenüber etwa dem Straßenverkehr deutlich mehr belastet, denn für Straßenfahrzeuge wird ein solches Sicherheitsmanagement nicht nur nicht verlangt, sondern es entstehen in der Folge natürlich auch keine Gebühren. Und die fahrzeugbezogenen Kontrollen des Straßenverkehrs als solche sind für den Kontrollierten auch nicht gebührenpflichtig, sondern gelten als hoheitliche Aufgabe.

Die Änderung des europäischen Rechtsrahmens nimmt aber das Bundesverkehrsministerium zum Anlass, auch das Gebührenmodell komplett zu verändern. Künftig sollen die Gebühren nicht mehr nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach Größe der Unternehmen pauschal abgerechnet werden. Zum einen erhöht sich der Gebührenaufwand der allermeisten Unternehmen massiv – das Ministerium selbst kalkuliert mit Mehreinnahmen von 14,4 Millionen Euro. Zum anderen entstünden bei einer Reihe von Unternehmen völlig abwegige Gebührensteigerungen buchstäblich auf das -zigfache.

Die acht großen deutschen SPNV-Unternehmen Abellio, BeNEX, DB Regio, Go Ahead, Keolis, National Express, Netinera und Transdev haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Landesverkehrsminister ihre einhellige Ablehnung deutlich gemacht. Dieses Schreiben finden Sie [hier].

Dieser Schritt war nötig geworden, weil die ersten beiden Verordnungsentwürfe des Ministeriums bei den Verbändebeteiligungen jeweils scharf kritisiert worden waren. Den nun vorliegenden, nur in Details korrigierten dritten Entwurf (siehe https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0301-0400/348-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1 auf der Seite des Bundesrats) leitete das BMVI nicht mehr an die Verbände, sondern gleich direkt an den Bundesrat, der nun die Chance hat, eine weitere massive Verschlechterung der intermodalen Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden.

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Dr. Matthias Stoffregen

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