In den vergangenen Jahren hat sich das Instrument einer Vereinbarung zwischen Bund und den Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG zur Instandhaltung und für Ersatzinvestitionen der Bahninfrastruktur alles in allem bewährt. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs sind dennoch sehr ernst zu nehmen und künftig zu beachten. Aber ein Zurück zur alten Antrags- und Verwendungsprüfung darf es nicht geben. Andernfalls erstickt die Sanierung des Netzes in der Bürokratie.
In vielen Einzelfragen aber gibt es erheblichen inhaltlichen Nachsteuerungsbedarf: So sind die vorgesehenen Mittel für das kapazitätserhaltende Bauen auf Sicht viel zu gering, ebenfalls die vorgesehenen Mittel für die Regionalnetze. Dagegen sind die „Eigenmittel“ der Deutschen Bahn AG zu hoch angesetzt; letztlich werden sie von den Nutzern der Infrastrukturen über (überhöhte!) Infrastrukturnutzungsentgelte getragen werden müssen. Der Bund stielt sich so ein Stück weit aus seiner grundgesetzlichen Verantwortung.
Der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zum Entwurf der LuFV III eine Expertenanhörung. mofair hat seine Stellungnahme den Abgeordneten dieses Ausschusses und des Haushaltsausschusses, der das Vertragswerk ebenfalls beraten wird, vorab zur Verfügung gestellt. Sie kann hier nachgelegen werden.
[Hier] finden Sie die mofair-Stellungnahme gegenüber der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III).