mofair-Stellungnahme zur Evaluierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (die aktuelle Fassung finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/eregg/) ist seit dem Sommer 2016 in Kraft. Es ist eines der wichtigsten Gesetze für die Organisation des Eisenbahnwesens in Deutschland. Nach drei Jahren hat das Bund vereinbarungsgemäß einen Evaluationsprozess gestartet. Zunächst hat die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde einen Bericht über ihre eigenen Erfahrungen und zu eigenen Änderungsvorschlägen verfasst. In einem weiteren Schritt können nun weitere Akteure des Eisenbahnmarkts Anregungen geben, wo und wie das Gesetz angepasst werden sollte. Aus mofair-Sicht zeigt sich, dass ein erheblicher Änderungsbedarf am ERegG besteht. Einige Vorschläge stammen bereits aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des ERegG, andere haben sich aus der bisherigen Praxis der Eisenbahnregulierung seit Sommer 2016 neu ergeben.

Die wichtigsten Themenkreise, in denen nachgebessert werden muss, sind:

  • Fokussierung der Regulierung auf die wirklich bedeutenden Fälle, Entlastung kleinerer EVU und EIU von einer Reihe von Vorschriften
  • Überdenken der derzeitigen Organisation des größten deutschen Eisenbahnunternehmens, klarere Entflechtungsregelungen
  • Umfassende Regelung von vorkonstruierten, „Systemtrassen“ als Voraussetzung für eine erfolgreiche Implementierung des Deutschland-Takts
  • Klarere Regulierung der Serviceeinrichtungen angesichts auch dort bestehender Engpässe; ggf. Vereinheitlichung der Vergabe von Kapazitäten auf dem Netz und in den Serviceeinrichtungen
  • Klarere Regelungen zum Umgang mit überlasteten Schienenwegen, Schaffung von Anreizen für rechtzeitigen und bedarfsgerechten Ausbau von Schienenwegen und Serviceeinrichtungen
  • Anreizregulierung auch für die Personenbahnhöfe
  • Abkehr vom Institut der „qualifizierten Regulierungsvereinbarung“, Unterwerfung aller Kosten unter die Anreizregulierung
  • Orientierung der angemessenen Entgelte an einem Zins, der der Bonität des Eigentümers Rechnung trägt, statt pauschal am Kapitalmarktzins
  • Orientierung der Trassenpreise an den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs statt am Vollkostenprinzip
  • Neuregelung Trassenpreisbremse
  • Aufnahme neuer Regulierungsthemen: Haftungsregelungen bei Schlechtleistung, Regulierung von Fahrausweisvertrieb und Datenmanagement
  • Stärkung der Regulierungsbehörde: Erhebung von Bußgeldern, Feststellungsbefugnisse, Gesamtrevision von Regelwerken
  • Keine Erhebung von Gebühren

Auch wenn das ERegG keine „Lex DB“ darstellt, ist festzustellen, dass eine große Zahl der Regelungen des Gesetzes insbesondere die Infrastrukturtöchter der Deutschen Bahn AG betreffen. Fast 90 % des deutschen Gleisnetzes werden von der DB Netz betrieben. Vor diesem Hintergrund sind gegenwärtige Überlegungen, eine politisch besetze Kommission einzusetzen, die über die Ziele des Bundes in Bezug auf die Deutsche Bahn AG, über die Ausrichtung des Konzerns und über seine künftige Rechtsform beraten sollen, bei der Revision des Gesetzes zu beachten. Die beiden Stränge – Arbeit dieser Kommission einerseits und Revision des ERegG andererseits – sind unbedingt aufeinander abzustimmen.

Die gesamte Stellungnahme von mofair finden Sie hier.

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Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

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