Nicht einfach nur 1:1! Umsetzung des IV. Eisenbahnpaket in deutsches Recht

Im Dezember 2016 beschloss das europäische Parlament das Vierte Eisenbahnpaket. Dieses besteht aus einer technischen Säule, deren Einzelbestimmungen zum großen Teil bereits in Kraft sind, und einer politischen Säule, die ihrerseits aus drei Rechtsakten besteht. Die so genannte „Governance-Richtlinie“ 2016/2370/EU muss bis zum 25. Dezember in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie beschäftigt sich vor allem mit Fragen der Entflechtung und Regulierung, zu einem geringeren Teil auch mit weiteren Themen wie Fahrgastrechten. Die Bundesregierung plant, wie schon bei der Verabschiedung des Eisenbahnregulierungsgesetzes im Sommer 2016, eine weitgehende „1:1-Umsetzung“ in deutsches Recht. Dazu muss man wissen, dass der ursprüngliche Kommissionsentwurf von 2013 sehr viel weitergehende Entflechtungsregelungen vorgesehen hatte. Allerdings hatten der europäische Zusammenschluss der staatlichen Eisenbahnen (CER, Community of European Railways) und auch die Deutsche Bahn selbst dagegen massiv interveniert und waren damit auch sehr erfolgreich gewesen. Aus mofair-Sicht kann aber eine 1:1-Umsetzung gerade angesichts dieser Vorgeschichte nicht ausreichend sein. An anderer Stelle geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich über das europarechtlich Geforderte hinaus: Für die Umsetzung der Fahrgastrechte aus der EU-VO 1371/2007 wird nun ein umfassendes „Notfallmanagementsystem“ gefordert, dass alle EVU ab einer gewissen Größe aufstellen müssen, und das auch regelmäßig vom Eisenbahn-Bundesamt überprüft werden müsste. Der Nutzen für den Fahrgast bleibt dabei zweifelhaft. mofair plädiert dafür, dass Bundesnetzagentur und Eisenbahn-Bundesamt ihre begrenzten personellen Ressourcen für unmittelbar fahrgastrelevante Themen sowie für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb auf der Schiene nutzen. Die vollständige Stellungnahme lesen Sie [hier].

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Dr. Matthias Stoffregen

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