Schlechter Telefonempfang oder schwaches oder gar nicht vorhandenes WLAN in Zügen sind inzwischen mehr als ein Ärgernis bei der Fahrt mit der Eisenbahn. Sie sind in Zeiten, da lückenlose Kommunikation auf Geschäftsreisen sehr wichtig und Unterhaltung auf Privatreisen eine gern gesehene Annehmlichkeit sind, eine ernstzunehmende Hürde zum Nutzen der Eisenbahn. Bei der Versteigerung der 5G-Lizenzen vor gut eineinhalb Jahren hat die Bundesnetzagentur den vier Telekommunikationsanbietern, die den Zuschlag erhielten, auch Versorgungsauflagen betreffend die Ausleuchtung der Schienenstrecken in Deutschland gemacht. Diese Ausleuchtung soll über Frequenzen im Bereich ab 900 Mhz erfolgen, weil es hiervon schon sehr viele Anlagen gibt, die im vergleichsweise kurzer Zeit ergänzt und aufgerüstet werden können.
Allerdings bestünde hier die Gefahr, dass der „Jedermann-Mobilfunk“ Interferenzen mit dem sicherheitsrelevanten GSM-R Bahnfunk auslösen könnte. Die technische Lösung besteht darin, alle Schienenfahrzeuge auf dem deutschen Netz mit so genannten „gehärteten“ Bahnfunk-Empfangsgeräten auszustatten, die die Frequenzen klarer voneinander trennen und so Gefahren wirksam ausschließen. Der erwartete positive Effekt tritt aber nur dann ein, wenn wirklich alle Fahrzeuge flächendeckend ausgestattet werden. Eine erste Förderrichtlinie, die die Umrüstung mit lediglich 50% der Kosten förderte, blieb weit gehend erfolglos, denn ein einzelnes EVU hat keinen Vorteil aus einer isolierten Umrüstung.
Die Verbände des Schienensektors sowie die Telekommunikationsbetreiber (MNOs) haben daher ein gemeinsames Positionspapier entwickelt, dass die Herausforderungen schildert und für eine schnelle und gesamthafte Förderung plädiert. Dieses Papier können Sie [hier] herunterladen.
Der Koalitionsausschuss hat in seinem Beschluss vom 3. Juni 2020 die wesentlichen Gedanken erfreulicherweise bereits aufgegriffen. Jetzt kommt es darauf an, die Rahmenbedingungen für die gewünschte zügige Umrüstung zu setzen.