Gemeinwohlorientierung der Schieneninfrastruktur

mofair legt Umsetzungsplan vor

Berlin (27. Januar 2022):

Die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP geforderte „Gemeinwohlorientierung“ für die bundeseigene Schieneninfrastruktur ist eine große Chance für mehr und besseren Schienenverkehr in Deutschland. Sie ist ein wichtiger Eckpunkt zur Erreichung der Klimaziele. mofair, der Verband der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr, hat dazu nun einen Umsetzungsplan vorgelegt.

mofair-Präsident Tobias Heinemann: „Die ‚Gemeinwohlorientierung‘ muss nun konkret werden. Für uns gibt es einen Dreiklang: Erstens eine klare Qualitätsorientierung der Schieneninfrastruktur unter bestmöglicher Nutzung der Digitalisierung. Zweitens die dazu passenden Strukturreformen bei der Deutschen Bahn AG. Sie sind auch bei Beibehaltung des integrierten Konzerns und des Konzernarbeitsmarkts prinzipiell möglich. Und drittens muss die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene insgesamt gestärkt werden. Dazu gehören die drastische Senkung der Trassen- und Stationsentgelte sowie eine deutlich verbesserte Finanzierung von Instandhaltung, Aus- und Neubau sowie von Digitalisierungsprojekten.“

mofair sieht zur Umsetzung elf Punkte[1]:

  1. Konsequente Ausrichtung der Schieneninfrastruktur auf Qualität und Verfügbarkeit
  2. Beschleunigte Nutzung der Digitalisierung
  3. Überführung der Eisenbahninfrastruktur in eine GmbH
  4. Bildung einer einheitlichen Schieneninfrastrukturgesellschaft
  5. Entflechtung der heutigen DB Energie
  6. Fokussierung der Deutschen Bahn AG (Holding) auf den wettbewerblichen Bereich
  7. Vertretung der Zugangsberechtigten (Eisenbahnverkehrsunternehmen und SPNV-Aufgabenträger) im Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft
  8. Kündigung der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge
  9. Vervollständigung der finanziellen Entflechtung
  10. Senkung der Trassenpreise auf die Grenzkosten
  11. Aufstockung der Mittel für die Schieneninfrastruktur für Instandhaltung und Ersatz, Aus- und Neubau, kleinere und mittlere Maßnahmen für den Deutschlandtakt sowie die Digitale Schiene.

mofair leitet diese Maßnahmen konsequent aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrags her. Die einschlägigen Passagen lauten:

„Die Infrastruktureinheiten [..] werden innerhalb des Konzerns zu einer neuen, gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt. […] Gewinne aus dem Betrieb der Infrastruktur verbleiben zukünftig in der neuen Infrastruktureinheit. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden markt- und gewinnorientiert im Wettbewerb weitergeführt.[2]

Die hier deutliche Unterscheidung zwischen Monopol- und wettbewerblichen Teilen des integrierten Konzerns zeigen den entscheidenden Fortschritt zum Koalitionsvertrag 2018. Dieser wollte noch den gesamten Konzern auf „volkswirtschaftliche Ziele“ verpflichten – und scheiterte damit sang- und klanglos. Die geplante Satzungsänderung des Gesamtkonzerns wurde abgeblasen, weil sie sich mit dem EU-Beihilferecht nicht verträgt.

Abschließend Tobias Heinemann: „Gerade die strukturellen Änderungen sind größtenteils zügig umsetzbar. Sie sollten schnell kommen, um Planungssicherheit für alle Beteiligten – die Branche, Beschäftige, Politik und Verwaltungen – zu schaffen. Die Suche nach den nötigen Finanzierungsquellen wird mehr Zeit in Anspruch nehmen; hierzu benötigen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung. Sie muss über die Bahnbranche allein hinausgehen.“

[1] Das ausführliche Papier ist abrufbar auf: https://mofair.de/positionen/positionen/gemeinwohlorientierung-der-infrastruktur-was-bedeutet-das.

[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800, im Dokument S. 50, Hervorhebungen mofair.

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Dr. Matthias Stoffregen

Geschäftsführer mofair e. V.

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