DB Navigator wandert nicht zur InfraGO – DB trickst BMV erneut aus
Berlin (8. Juli 2026):
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder in der „Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene“ (22. September 2025):
„Bereits kurzfristig erwartet das BMV, dass der DB Navigator sowie die damit verbundene Internetpräsenz zur Stärkung von Gemeinwohl und Wettbewerbsneutralität in die Verantwortung der DB InfraGO AG übertragen werden.“[1]
Dieses war eine der wenigen konkreten Festlegungen der lange erwarteten „Bahnstrategie“. Die Übertragung der Quasi-Monopolportale DB Navigator und bahn.de auf die neutrale InfraGO würde vor allem bedeuten, dass Fahrgäste dort auch Tickets der DB-Wettbewerber im Fernverkehr hätten kaufen können.
Heute hat sich das Bundesverkehrsministerium bei der Vorstellung eines weiteren Sofortprogramms, dieses Mal zur „Besseren Kundenkommunikation“, davon stillschweigend verabschiedet.
mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann:
„Das ist geradezu absurd: Statt eine richtige Maßnahme umzusetzen, wird nun noch eine weitere App geschaffen. ‚DB Info‘ braucht die Welt nicht, zumindest nicht in dieser Form. Die DB Fernverkehr wahrt eifersüchtig ihren ererbten, nicht erarbeiteten Vorsprung im Vertrieb – vor allem zum Schaden der Fahrgäste. Alle anderen heute vorgestellten Maßnahmen sind lediglich Nebelkerzen, die verschleiern, dass der bundeseigene Konzern DB das BMV erneut überstimmt hat.“
Der immer stärker wachsende digitale Fahrausweisvertrieb begann sich zu entwickeln, als die Marktöffnung auf der Schiene noch kaum begonnen hatte. Als Platzhirsch konnte die DB weitgehend unbehelligt, zum Teil mit öffentlichem Geld unterstützt, digitale Vertriebskanäle aufbauen, zunächst vor allem die Webpräsenz bahn.de und dann später die App „DB Navigator“.
Lange lagen diese in der Hoheit der DB Vertrieb GmbH, einer eigenen Tochtergesellschaft des DB-Konzerns, die alle Aktivitäten im Endkundenvertrieb bündelte. Während eines laufenden Verfahrens vor dem Bundeskartellamt[2] jedoch wurde der digitale Vertrieb zum 1. April 2023 konzernintern von der DB Vertrieb auf die DB Fernverkehr verschoben. Auch darüber wurde öffentlich nicht berichtet.
Als nun die „Agenda…“ die Übertragung des DB Navigator und von bahn.de auf die InfraGO forderte, regte sich sehr schnell Widerstand bei der DB. Der Grund ist klar: Die beiden Portale sind das Schlüsselelement im Kontakt mit den Fahrgästen, und das mit weiter steigender Bedeutung. Hier will der Konzern sein Monopol so lange wie möglich behalten. Wünsche der Wettbewerbsbahnen, mit ihren Produkten dort auch verkauft zu werden, blockte die DB regelmäßig ab.
Als ein Argument, weswegen die Übertragung auf die InfraGO nicht möglich sei, wurde angeführt, dass diese einen Wert von ca. einer Milliarde Euro habe. Diese müsste die Fernverkehr dann der DB InfraGO in Rechnung stellen. Nicht beantwortet wurde die Frage, ob die DB Fernverkehr an die DB Vertrieb im Jahr 2023 eine vergleichbare Vergütung geleistet hat.
Wie moderner Fahrausweisvertrieb eigentlich aussehen müsste, hat die EU-Kommission im Rahmen ihres kürzlich (13. Mai 2026) vorgelegten „Passenger Package“ (vor allem dem einschlägigen Legislativvorschlag zum Rail Ticketing) deutlich herausgearbeitet. Sie möchte marktbeherrschende Unternehmen (mehr als 50 %) dazu verpflichten,
- Produkte aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dies wünschen, über ihre Kanäle nicht nur zu beauskunften (das geschieht bereits), sondern auch zu verkaufen (so genannte „hosting obligation“; wendet sich an DB Fernverkehr als Betreiber von DB Navigator und bahn.de) und
- alle relevanten Fahrplan- und Tarifdaten allen interessierten Drittanbietern, die dies wünschen, zur Verfügung stellen (so genannte „sharing obligation“; wendet sich an DB Fernverkehr als Erbringer der Verkehrsleistung).
Das Bundesverkehrsministerium sollte diese Vorschläge umgehend in nationales Recht umsetzen.
[1] Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, S. 21.
[2] Das im Sommer 2023 abgeschlossenes Verfahren (Az. B9-144/19) verpflichtete die DB-Gesellschaften zu weitgehenden Zugeständnissen an den Markt; wogegen die DB klagte. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in der Hauptsache steht noch immer aus, wird nunmehr für den Juli 2026 erwartet. Weitere Informationen dazu siehe auch in diesen Präsentationsfolien.